Ist der Verdächtige oder die Verdächtige unschuldig?
Dann spricht das Gericht die Person frei.
Das bedeutet:
Der Verdächtige oder die Verdächtige ist kein Straf-Täter und keine Straf-Täterin.
Er oder sie bekommt keine Strafe.
Der Verdächtige oder die Verdächtige ist wieder frei.
Der Verdächtige oder die Verdächtige darf die Untersuchungs-Haft dann verlassen.
Ist der Verdächtige oder die Verdächtige schuldig?
Dann verurteilt das Gericht die Person.
Das bedeutet:
Der Verdächtige oder die Verdächtige ist ein Straf-Täter
oder eine Straf-Täterin.
Er oder sie bekommt eine Strafe.
Vielleicht bekommt der Straf-Täter oder eine Straf-Täterin
eine Freiheits-Strafe.
Dann kommt der Straf-Täter oder die Straf-Täterin ins Gefängnis.
Erwachsene Straf-Täter und Straf-Täterinnen kommen
in den Erwachsenen-Straf-Vollzug.
Junge Straf-Täter und Straf-Täterinnen kommen
in den Jugend-Straf-Vollzug.
Im Jugend-Straf-Vollzug sind die Gefangenen 14 bis 21 Jahre alt.