Der Justiz-Vollzug von Berlin

Willkommen auf der Internet-Seite vom Justiz-Vollzug von Berlin.

Siegel leichte Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Barriere-Freiheit ist ein Recht

Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit einer Seh-Behinderung
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

Barriere-Freiheit ist ein Recht.
Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
Die Abkürzung ist BIKTG Bln.

Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV.

Darum gibt es auch diese Seite:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?

  1. Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
  2. Im hellgrauen Feld steht: Erklärung zur Barrierefreiheit.
  3. Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:

Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?

Es gibt 3 Möglichkeiten.
Eine Internet-Seite ist:

  1. barrierefrei
  2. zum Teil barrierefrei
  3. nicht barrierefrei

Unser Internet-Angebot ist zum Teil barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.
Wählen Sie: Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?

Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung.
Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 21.05.2024.
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.
Zum Beispiel für:

  • die Polizei
  • das Ordnungsamt
  • die BVG

Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.
Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,
dann können Sie sich beschweren.
Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:

  • etwas nicht lesen können
  • etwas nicht verstehen
  • die Bedienung zu schwer ist

Wir unterstützen Sie gerne.

Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:
Unten auf der Seite im hellgrauen Feld.
Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Im Abschnitt 5 stehen E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer.

Ihre Meldung war ohne Erfolg?

Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet-Auftritt gemeldet.
Wir brauchen bis zu 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung.
Bitte warten Sie diese 4 Wochen ab.
Sie können sich weiter beschweren:

  • wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
  • wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind

Wenden Sie sich dann an diese Stelle:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei
Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin
Telefon: 030 90 223 15 15
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de

Navigationsbeschreibung in leichter Sprache

Zu der Navigationsbeschreibung in leichter Sprache kommen Sie hier: /justizvollzug/leichte-sprache/artikel.1405530.php

Informationen zum Justiz-Vollzug als Zusammenfassung in Leichter Sprache.

Info-Zeichen

Hier erklären wir Ihnen:
1. Was ist der Justiz-Vollzug?
2. Die 3 Arten vom Justiz-Vollzug
3. Die Hilfs-Angebote für Gefangene
4. Diese Menschen arbeiten im Justiz-Vollzug

Zu der Internet-Seite in schwerer Sprache kommen Sie hier: https://www.berlin.de/justizvollzug

1. Was ist der Justiz-Vollzug?

Justiz-Vollzug ist ein anderes Wort für Gefängnis.

Gesetzbuch

In Deutschland gibt es viele Gesetze.
Alle Menschen müssen sich an die Gesetze halten.
Trotzdem halten sich +nicht+ alle Menschen an die Gesetze.
Zum Beispiel:
• Manche Menschen stehlen etwas.
• Manche Menschen verletzen einen anderen Menschen.
Hält sich eine Person +nicht+ an das Gesetz?
Dann bekommt die Person eine Strafe.
Man nennt die Person dann auch: Straf-Täter oder Straf-Täterin.

Es gibt 2 verschiedene Strafen.

Viel Geld
Zum Beispiel:
  • Die Geld-Strafe.
    Geld-Strafe bedeutet:
    Der Straf-Täter oder die Straf-Täterin
    muss Geld bezahlen.
  • Die Freiheits-Strafe.
    Freiheits-Strafe bedeutet:
    Der Straf-Täter oder die Straf-Täterin muss ins Gefängnis.
    Die Freiheits-Strafe ist die härteste Strafe.
    Nur wenige Straf-Täter und Straf-Täterinnen
    kommen ins Gefängnis.

Kommt ein Straf-Täter oder eine Straf-Täterin ins Gefängnis?
Dann darf der Straf-Täter oder die Straf-Täterin das Gefängnis
+nicht+ mehr verlassen.
Der Straf-Täter oder die Straf-Täterin darf das Gefängnis
erst dann wieder verlassen:
Wenn die Freiheits-Strafe vorbei ist.
Die Straf-Täter und Straf-Täterinnen im Gefängnis
nennt man deshalb auch: Gefangene.

2. Die 3 Arten vom Justiz-Vollzug

Bild eines Gebäudes, dass ein Gefängnis darstellt

Es gibt 3 Arten vom Justiz-Vollzug:
• Der Untersuchungs-Haft-Vollzug
• Der Erwachsenen-Straf-Vollzug
• Der Jugend-Straf-Vollzug
Für alle 3 Arten vom Justiz-Vollzug gibt es eigene Gefängnisse.
Es gibt auch eigene Gefängnisse für Männer und Frauen.

Polizei

Beim Untersuchungs-Haft-Vollzug muss eine Person
für kurze Zeit ins Gefängnis.
Beim Untersuchungs-Haft-Vollzug ist noch +nicht+ klar:
Ist die Person ein Straf-Täter oder eine Straf-Täterin?
Die Person kommt aber trotzdem ins Gefängnis.
Denn die Person ist verdächtig.
Das bedeutet:
Die Polizei vermutet: Diese Person hat die Straf-Tat gemacht.
Man nennt die Person auch: Verdächtiger oder Verdächtige.

Manchmal wollen die Verdächtigen flüchten.
Oder die Verdächtigen wollen Beweise für ihre Straf-Tat verstecken.
Denn die Verdächtigen wollen +nicht+ ins Gefängnis.
Deshalb bleibt die Person bis zur Entscheidung
vom Gericht im Gefängnis.
Man sagt auch:
Der Verdächtige oder die Verdächtige sitzt in Untersuchungs-Haft.

Richterin

Das Gericht muss entscheiden:
Der Verdächtige oder die Verdächtige ist
unschuldig oder schuldig.

Anwalt

Ist der Verdächtige oder die Verdächtige unschuldig?
Dann spricht das Gericht die Person frei.
Das bedeutet:
Der Verdächtige oder die Verdächtige ist +kein+ Straf-Täter und +keine+ Straf-Täterin.
Er oder sie bekommt +keine+ Strafe.
Der Verdächtige oder die Verdächtige ist wieder frei.

Der Verdächtige oder die Verdächtige darf die Untersuchungs-Haft dann verlassen.

Ist der Verdächtige oder die Verdächtige schuldig?
Dann verurteilt das Gericht die Person.
Das bedeutet:
Der Verdächtige oder die Verdächtige ist ein Straf-Täter
oder eine Straf-Täterin.
Er oder sie bekommt eine Strafe.

Vielleicht bekommt der Straf-Täter oder eine Straf-Täterin
eine Freiheits-Strafe.
Dann kommt der Straf-Täter oder die Straf-Täterin ins Gefängnis.

Erwachsene Straf-Täter und Straf-Täterinnen kommen
in den Erwachsenen-Straf-Vollzug.
Junge Straf-Täter und Straf-Täterinnen kommen
in den Jugend-Straf-Vollzug.
Im Jugend-Straf-Vollzug sind die Gefangenen 14 bis 21 Jahre alt.

Hilfeplan

3. Die Hilfs-Angebote für Gefangene

Die Gefangenen werden nach ihrer Freiheits-Strafe
wieder frei gelassen.
Das schwierige Wort dafür ist: Entlassung.
Die Gefangenen sollen sich nach der Entlassung
an die Gesetze halten.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gefängnis bereiten die
Gefangenen auf die Entlassung vor.
Dafür gibt es verschiedene Hilfs-Angebote.
Zum Beispiel:
• Angebote zur Beschäftigung und Ausbildung im Gefängnis
• Angebote für das Leben nach dem Gefängnis

Kurs

1. Angebote zur Beschäftigung und Ausbildung im Gefängnis

Manche Gefangene haben Schwierigkeiten mit dem Lernen.
Diese Gefangenen bekommen im Gefängnis Förder-Unterricht.
Die Gefangenen können im Gefängnis Lesen, Schreiben und
Rechnen lernen.
Im Gefängnis gibt es auch Gefangene
aus anderen Ländern.
Gefangene aus anderen Ländern können
im Gefängnis Deutsch lernen.
Die Gefangenen können auch
einen Schul-Abschluss im Gefängnis machen.

Küche

Manche Gefangene haben vor ihrer Straf-Tat +keinen+ Beruf gelernt.
Dann können die Gefangenen im Gefängnis
eine Berufs-Ausbildung machen.
Zum Beispiel zum:
• Bäcker oder Bäckerin
• Koch oder Köchin
• Tischler oder Tischlerin

Manchmal haben die Gefangenen einen Beruf gelernt.
Aber die Gefangenen mögen den Beruf +nicht+.
Oder die Gefangenen finden mit ihrem Beruf später +keinen+ Arbeits-Platz.
Dann können die Gefangenen im Gefängnis einen anderen Beruf lernen.
Das schwierige Wort dafür ist: Weiter-Bildung.

Gesetzliche Betreuerin

2. Angebote für das Leben nach dem Gefängnis

Nach der Entlassung haben Gefangenen oft Probleme.
Die Entlassenen bekommen deshalb
Hilfe für ihr Leben nach dem Gefängnis.
Zum Beispiel:
• Hilfe bei der Wohnungs-Suche
• Hilfe bei der Arbeits-Suche

Das sind die Ziele von den Angeboten für das Leben
nach dem Gefängnis:
• Die Entlassenen sollen +keine+ Straf-Taten mehr machen.
• Die Entlassenen sollen +nicht+ wieder ins Gefängnis müssen.

4. Diese Menschen arbeiten im Justiz-Vollzug

Im Gefängnis arbeiten viele Menschen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gefängnis haben
verschiedene Berufe gelernt.
Es gibt zum Beispiel:
• Justiz-Vollzugs-Beamte
• Sozial-Arbeiter und Sozial-Arbeiterinnen
• Psychologen und Psychologinnen
• Ärzte und Ärztinnen

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben
unterschiedliche Aufgaben im Gefängnis.

Polizei

Die Justiz-Vollzugs-Beamten kümmern sich um die Gefangenen.
Dazu gehören diese Aufgaben:
• Die Fragen von den Gefangenen beantworten.
• Die Gefangenen zur Arbeit im Gefängnis bringen.
• Den Gefangenen ihren Haft-Raum zeigen.
Haft-Raum nennt man das Zimmer von den Gefangenen
im Gefängnis.
Manche Gefangene wohnen alleine in einem Haft-Raum.
Manche Gefangene teilen sich einen Haft-Raum.

Trösten

Die Gefangenen sollen ihr Verhalten verbessern.
Die Psychologen und Psychologinnen und die
Sozial-Arbeiter und Sozial-Arbeiterinnen helfen ihnen dabei.
Sie zeigen den Gefangenen:
• So können die Gefangenen gut zusammen leben.
• So können die Gefangenen ihr Leben ändern.
• So übernehmen die Gefangenen Verantwortung
für ihre Straf-Taten.

Ärztin

Die Ärzte und Ärztinnen kümmern sich um kranke Gefangene.
Im Gefängnis gibt es dafür ein eigenes Krankenhaus.

Caritas Augsburg und Fachzentrum

Übersetzung und Prüfung in Leichter Sprache:
CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH
Fach-Zentrum für Leichte Sprache

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Bremen e.V.
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013
Marke Gute Leichte Sprache: © Netzwerk Leichte Sprache e.V.