Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug, bei den Sozialen Diensten der Justiz des Landes Berlin und der Führungsaufsichtsstelle beim Landgericht Berlin (Justizvollzugsdatenschutzgesetz Berlin - JVollzDSG Bln)

Vom 27. September 2021* (GVBl. S. 1145)

*Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im bereichsspezifischen Datenschutzrecht des Berliner Justizvollzugs, der Sozialen Dienste der Justiz des Landes Berlin und der Führungsaufsichtsstelle beim Landgericht Berlin vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1145)

Teil 1 - Ziel, Anwendungsbereich und Verantwortliche

Teil 2 - Datenschutz im Strafvollzug

Kapitel 1 - Grundsätze der Datenverarbeitung

Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 - Datenerhebung

Kapitel 2 - Besondere Formen der Datenverarbeitung

Kapitel 3 - Rechte der betroffenen Personen

Kapitel 4 - Übermittlung, Abgleich und Austausch von Daten

Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 - Datenaustausch mit öffentlichen Stellen

Abschnitt 3 - Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen

Kapitel 5 - Auskunftsstelle des Justizvollzugs

Kapitel 6 - Besondere Schutzanforderungen

Abschnitt 1 - Erkenntnisse aus Beaufsichtigungs-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen; Bekanntmachungen

Abschnitt 2 - Schutz von Berufsgeheimnissen

Abschnitt 3 - Seelsorge

Kapitel 7 - Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Berichtigung von Daten

Teil 3 - Besondere Vorschriften für bestimmte Vollzugsformen

Kapitel 1 - Entsprechende Anwendung des Teils 2

Kapitel 2 - Datenschutz im Vollzug nach dem Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz

Kapitel 3 - Datenschutz im Vollzug nach dem Berliner Jugendstrafvollzugsgesetz und des Jugendarrests

Kapitel 4 - Datenschutz im Vollzug nach dem Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz

Teil 4 - Datenverarbeitung bei den Sozialen Diensten und bei der Führungsaufsichtsstelle

Teil 5 - Schlussvorschriften