Es kann vorkommen, dass der Prozess der sich verändernden Geschlechtsidentität erst während der Haft stattfindet oder die Person während der Haft bereit ist, über die eigene Geschlechtsidentität zu sprechen.
Dann kann auf Initiative der Person geprüft werden, ob eine Verlegung in eine für das andere Geschlecht zuständige JVA sinnvoll ist.
Auch dies erfolgt nach den Kriterien des Handlungsleifadens und bedient sich der Checkliste.