Die Berliner Justizvollzugsgesetze legen fest, wie
- der Vollzug von Freiheitsstrafe und Strafarrest
- der Vollzug von Untersuchungshaft
- der Vollzug von Jugendstrafe
- der Unterbringung in der Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung
- der Vollzug von Jugendarrest und
- die Verarbeitung personenbezogener Daten im Justizvollzug, bei den Sozialen Diensten und bei der Führungsaufsichtsstelle
zu erfolgen haben.
Wie der Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft zu erfolgen haben, ist weiterhin im Strafvollzugsgesetz des Bundes zu finden.
Von der Senatsjustizverwaltung erlassene Verwaltungsvorschriften binden die Justizvollzugseinrichtungen bei ihrer Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen in Detailfragen.