Rechtliche Vorgaben zum Justizvollzug

Ein aufgeklapptes Gesetzesbuch. Darüber schweben Paragraphen.

Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften

Die Berliner Justizvollzugsgesetze legen fest, wie

  • der Vollzug von Freiheitsstrafe und Strafarrest
  • der Vollzug von Untersuchungshaft
  • der Vollzug von Jugendstrafe
  • der Unterbringung in der Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung
  • der Vollzug von Jugendarrest und
  • die Verarbeitung personenbezogener Daten im Justizvollzug, bei den Sozialen Diensten und bei der Führungsaufsichtsstelle

zu erfolgen haben.

Wie der Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft zu erfolgen haben, ist weiterhin im Strafvollzugsgesetz des Bundes zu finden.

Von der Senatsjustizverwaltung erlassene Verwaltungsvorschriften binden die Justizvollzugseinrichtungen bei ihrer Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen in Detailfragen.

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