Hier findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren.
Falls noch Fragen offen geblieben sind, schau doch nochmal bei unserem FAQ zur Ausbildung nach.
Falls Du Dir unsicher bist, ob die Ausbildung das Richtige für Dich ist, hast Du zwei Möglichkeiten:
Entweder Du bewirbst Dich um ein zweiwöchiges Praktikum in der JVA Moabit oder der JVA des Offenen Vollzuges Berlin. Hier können Interessierte bei einer Hospitation den Gefängnisalltag kennen lernen.
Oder Du bewirbst Dich für eine Stelle als Tarifbeschäftigte:r im allgemeinen Justizvollzugsdienst. Im Unterschied zur Ausbildung lernst Du dort innerhalb eines Jahres die Abläufe und Tätigkeiten in einer Justizvollzugsanstalt kennen. Danach kannst Du mit mehr Hintergrundwissen entscheiden, ob Du Dich für die Ausbildung im Justizvollzug bewerben möchtest.
Für Soldatinnen und Soldaten wird eine Dienstzeit von mindestens vier Jahren als gleichwertig zu einer Berufsausbildung anerkannt. Mit einer Verpflichtungszeit von mindestens vier Jahren (SaZ4) kannst Du dich daher auch ohne Berufsausbildung bewerben.
Du benötigst aber auf jeden Fall die Berufsbildungsreife als Abschluss der allgemeinbildenden Schule.
Nein, Schulnoten sind für uns nicht von Interesse.
Leider nicht. Aus rechtlichen Gründen benötigst Du auch bei einem erweiterten Hauptschulabschluss eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dabei muss es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handeln.
Eine Qualifikation, wie beispielsweise als Rettungssanitäter oder Luftsicherheitsassistent, genügt nicht.
Alle Schulabschlüsse ab dem Mittleren Schulabschluss sind eine ausreichende Bildungsvoraussetzung. Eine Berufsausbildung benötigst Du daher in dieser Situation nicht.
Ein ausländisches Zeugnis muss staatlich geprüft und mit einer deutschen Qualifikation verglichen werden.
Die Anerkennung schulischer Abschlüsse, eines Hochschulabschlusses oder von ausländischen beruflichen Qualifikationen ist beispielsweise bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie möglich.
Mehr Informationen dazu erhältst du auf der Webseite der Bildungsverwaltung
Bewerber:innen müssen am Einstellungstag mindestens 18 Jahre und höchstens 40 Jahre alt sein. Bitte beachte, dass der komplette Bewerbungsprozess bis zu einem halben Jahr dauern kann.
Unter Anderem wegen der Berechtigung zum Tragen von Schusswaffen ist eine ausreichende Sehfähigkeit Einstellungsvoraussetzung. Deshalb gelten einige Bedingungen, zu denen Du bei Unsicherheiten am besten medizinisches Fachpersonal befragst:
Es gibt für den Justizvollzug keine Mindest-Körpergröße, weder für Frauen noch für Männer. Deine Körpergröße ist, genau wie Deine Schulnoten, für uns nicht von Interesse.
Pauschal ist das nicht zu beantworten. Neben der Körpergröße ist natürlich auch der sonstige Körperzustand, z.B. als Leistungssportler, zu beachten.
Beurteilen kann das nur unser ärztlicher Dienst bei der Einstellungsuntersuchung. Deshalb gilt: wenn Dein Hausarzt/ Deine Hausärztin keine Probleme sieht, solltest Du dich bewerben!
Tätowierungen sind eine persönliche Angelegenheit und sorgen bei uns erst mal nicht für eine Absage.
Aber es gibt zwei Bedingungen:
Hast Du zwei Staatsbürgerschaften und eine davon ist die deutsche Staatsbürgerschaft, dann ist das kein Problem. Sonst brauchst Du mindestens die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union. Erfüllst Du keine dieser Kriterien, ist eine Verbeamtung nicht möglich.
Bürger:innen der Schweiz und Großbritanniens wenden sich am besten für eine individuelle Beratung an uns.
Hast Du die deutsche Staatsbürgerschaft schon beantragt und das Verfahren läuft noch? Dann sprich uns ebenfalls an, welche Möglichkeiten bestehen.
Für eine Ausbildung zur oder zum Justizvollzugsbeamtin:Justizvollzugsbeamten testen wir Deine Deutschkenntnisse vorab beim Auswahlverfahren, sodass wir sicher sein können, dass einer erfolgreichen Ausbildung nichts im Wege steht. Mithilfe eines Tests am Computer werden Deine Rechtschreibung, Grammatik und Textverständnis geprüft. Für die Ausbildung setzen wir Deutschkenntnisse von mindestens dem Sprachniveau B2 voraus. Falls Du den Deutschtest nicht bestehen solltest, kannst Du Dich erneut bewerben.
Strafrechtliche Vorbelastungen schließen die Einstellung grundsätzlich aus. Mache unbedingt bei deiner Bewerbung Angaben dazu, auch wenn Du unsicher bist.
Mit deiner Bewerbung erklärst Du dein Einverständnis zur Einholung einer Behördenauskunft aus dem Bundeszentralregister. Wir erfahren daher auch von „kleinen Geldstrafen“. Ob wir bei kleineren „Jugendverfehlungen“ oder geringen Geldstrafen eine Ausnahme machen können, prüfen wir im Einzelfall. Jegliche Form von Gewalt- oder Drogendelikten akzeptieren wir jedoch keinesfalls.
In welchem Lehrgang und damit zu welchem Zeitpunkt Du in die Ausbildung starten kannst, hängt von vielen Faktoren ab. Selbstverständlich versuchen wir, Wunschtermine zu realisieren, aber aufgrund der hohen Bewerber:innenanzahl kann es sein, dass Du Dich bis zu Deinem Ausbildungsstart etwas gedulden musst und nach dem erfolgreich durchlaufenen Auswahlverfahren nicht direkt eingestellt werden kannst.
Wenn Du Dich auf die einzelnen Testkomponenten vorbereitest, ist es gut machbar.
Im Interview erwarten wir, dass Du Dir schon Gedanken über deinen Wunschberuf gemacht und Dich auf unserer Website informiert hast. Außerdem raten wir auch unbedingt dazu, unsere Informationen zum Fitnesstest zu beachten. Gerade wenn Du eine längere Zeit sportlich nicht sehr aktiv warst, ist es unbedingt erforderlich rechtzeitig vorher zu üben. Nicht Wenige unterschätzen die Übungen und haben dann Schwierigkeiten.
Zuletzt die gute Nachricht: Mehrere hundert Bewerber:innen haben den Einstellungstest erfolgreich hinter sich gebracht.
Wenn Du aufgrund fehlender Unterlagen oder Ähnlichem eine Absage erhalten hast oder ein Teil des Auswahlverfahrens (beispielsweise der Deutschtest) nicht bestanden wurde, kannst Du Dich gern erneut bei uns bewerben. Dies ist insgesamt bis zu drei Mal pro Ausschreibung möglich, danach wirst Du 365 Kalendertage für Deine Bewerbung gesperrt.
Leitung Joachim Weiß