Erste Informationen

Während einer Inhaftierung ist es für Familienangehörige und Bekannte nicht einfach den Kontakt zueinander aufrechtzuerhalten. Es gibt Regeln, die unbedingt einzuhalten sind.

Auf dieser Seite haben wir für Sie erste Informationen und Verhaltensregeln zusammengestellt, die Sie gleich zu Beginn der Inhaftierung wissen müssen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite:

Mobilfunkgeräte

Verbotsschild mit Abbildung eines Smartphones

Mobilfunkgeräte – auch als Handys bekannt – sind in der JSA Berlin nicht erlaubt!

Auch Besucher dürfen keine Mobilfunkgeräte mit in die Anstalt nehmen!

Zur Aufbewahrung während Ihres Aufenthalts in der Anstalt gibt es Schließfächer im Bereich der Pforte.

Telefon

Telefon-JSA

Auf jedem Stationsflur ist ein Telefon installiert.

  • Strafgefangene dürfen Angehörige oder Behörden auf eigene Kosten anrufen.
  • Bei Untersuchungsgefangenen entscheidet das zuständige Gericht, ob sie telefonieren dürfen.

Eine Möglichkeit Inhaftierte anzurufen gibt es nicht!

Briefe

Einen Brief schreiben

Ihren Brief an einen Gefangenen adressieren Sie bitte so:

Vorname und Name des Gefangenen
Friedrich-Olbricht-Damm 40
13627 Berlin

  • Den Brief bitte ausreichend frankieren!
  • Als Absender geben Sie bitte Ihren vollen Namen und Ihren Wohnort an!

Alle ein- und ausgehenden Postsendungen dürfen von der Anstaltsleitung zensiert werden. (Ausnahme: Schriftwechsel mit Abgeordneten, mit deutschen Gerichten und Justizbehörden, mit der Europäischen Kommission für Menschenrechte sowie mit Verteidigern, Rechtsanwälten und Notaren in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache).

E-Mails und Faxe

Gefangene haben keine Möglichkeit E-Mails oder Faxe zu empfangen!

Besuch

Besuch erhalten

Die Insassen der Jugendstrafanstalt können während der Inhaftierung Besuch empfangen.

Momentan gelten aufgrund der Corona-Pandemie besondere Regelungen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Startseite

Geld

Überweisungsträger

Der Besitz von Bargeld jeglicher Währung ist für Gefangene verboten. Die Zusendung von Bargeld in Briefen oder Paketen ist nicht zulässig.

Sie können einem Gefangenen Geld überweisen:

Postgiroamt Berlin Konto-Nr. 16374-101
Bankleitzahl 10010010
IBAN DE19 10010010 0016374101 – BIC PBNKDEFF

Bitte unbedingt angeben: Name des Gefangenen und Buch Nr.

Barzahlungen werden in der Jugendstrafanstalt nicht angenommen!