Hier findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Abkürzung im Titel steht für “frequently asked questions”.
Häufige Fragen (FAQ)
Inhaltsverzeichnis
Schulabschluss, Berufsausbildung, Qualifikationen
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Ich habe einen Hauptschulabschluss und habe anschließend bei der Bundeswehr gedient. Zuletzt als Stabsgefreiter. Ist das eine ausreichende berufliche Voraussetzung?
Für Soldatinnen und Soldaten wird eine Dienstzeit von mindestens vier Jahren als gleichwertig zu einer Berufsausbildung anerkannt. Mit einer Verpflichtungszeit von mindesten vier Jahren (SaZ4) kannst Du dich daher auch ohne Berufsausbildung bewerben.
Du benötigst aber auf jeden Fall die Berufsbildungsreife als Abschluss der allgemeinbildenden Schule.
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Benötige ich einen bestimmten Notendurchschnitt um mich bewerben zu können?
Schulnoten sind für uns nicht von Interesse.
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Nach meinem erweiterten Hauptschulabschluss habe ich eine Ausbildung als Rettungssanitäter gemacht. Jetzt möchte ich mich beruflich verändern. Erfülle ich damit die Einstellungsvoraussetzungen?
Leider nicht. Aus rechtlichen Gründen benötigst Du auch bei einem erweiterten Hauptschulabschluss eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dabei muss es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handeln.
Eine Qualifikation z.B. als Rettungssanitäter oder Luftsicherheitsassistent genügt nicht.
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Nach meiner Mittleren Reife war ich einige Zeit als Animateur im Ausland. Ist das als Einstellungsvoraussetzung ausreichend?
Alle Schulabschlüsse ab dem mittleren Schulabschluss sind eine ausreichende Bildungsvoraussetzung. Eine Berufsausbildung benötigst Du daher nicht.
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Ich habe ein ausländisches Zeugnis, kann ich mich damit bei Ihnen bewerben?
Ein ausländisches Zeugnis muss staatlich geprüft und mit einer deutschen Qualifikation verglichen werden.
Die Anerkennung schulischer Abschlüsse, eines Hochschulabschlusses oder von ausländischen beruflichen Qualifikationen ist beispielsweise bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie möglich.
Mehr Informationen dazu erhältst du auf der Webseite der Bildungsverwaltung
Alter, körperliche Merkmale
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Gibt es Altersgrenzen für die Bewerbung?
Bewerber:innen sollten am Einstellungstag mindestens 18 Jahre und höchstens 40 Jahre alt sein.
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Seit dem siebenten Lebensjahr benötige ich eine Brille weil ich auf dem rechten Auge schlecht sehe. Gibt es da Einschränkungen?
Auch wegen der Berechtigung zum Tragen von Schusswaffen ist eine ausreichende Sehfähigkeit Einstellungsvoraussetzung. Deshalb gelten einige Bedingungen, zu denen Du am besten einen Augenarzt oder Optiker befragst:
Sehleistung ohne Sehhilfe nicht weniger als 0,3 Dioptrien (dpt) auf einem Auge herabgesetzt. Mit Sehhilfe nicht weniger als 1,0 dpt auf dem besseren und nicht weniger als 0,8 dpt auf dem schlechteren Auge. Korrekturgläser dürfen dabei nicht mehr als 2,0 dpt Sphärisch plus und 3,0 dpt Sphärisch minus oder mehr als 3,0 dpt Zylindrisch haben.
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Ich bin nur 1,55 Meter groß. Ist das für den Justizvollzug ausreichend?
Es gibt für den Justizvollzug keine Mindest-Körpergröße., weder für Frauen noch für Männer. Deine Körpergröße ist für uns vollkommen in Ordnung.
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Als Sportler bin ich mit 1,85 cm zurzeit 100 Kilo schwer. Gibt es mit meinem sportlichen Gewicht bei der Einstellung Probleme?
Pauschal ist das nicht zu beantworten. Neben der Körpergröße ist natürlich auch der sonstige Körperzustand, z.B. als Leistungssportler, zu beachten.
Beurteilen kann das nur unser ärztlicher Dienst bei der Einstellungsuntersuchung. Deshalb gilt: wenn dein Hausarzt keine Probleme sieht, solltest Du dich bewerben!
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Ich habe verschiedene Tätowierungen, auch an den Unterarmen. Bei einigen Behörden bin ich daher abgelehnt worden. Sind solche Tätowierungen bei Ihnen auch verboten?
Tätowierungen sind eine persönliche Angelegenheit und machen für uns keinen Unterschied.
Aber… es gibt zwei Bedingungen:
- Du darfst nicht im Gesicht tätowiert sein und
- egal an welcher Stelle Du sonst tätowiert bist: wir tolerieren keine gewaltverherrlichenden oder menschenverachtenden Tätowierungen!
Staatsangehörigkeit, Sprachkenntnisse
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Ich habe eine andere Staatsangehörigkeit als die Deutsche. Ist das ein Problem?
Hast Du zwei Staatsbürgerschaften und eine davon ist die deutsche Staatsbürgerschaft, dann ist das kein Problem. Sonst brauchst Du mindestens die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union. Erfüllst Du keine dieser Kriterien, ist eine Verbeamtung nicht möglich.
Bürger:innen der Schweiz und Großbritanniens wenden sich am besten für eine individuelle Beratung an uns.
Hast Du die deutsche Staatsbürgerschaft schon beantragt und das Verfahren läuft noch? Dann sprich uns ebenfalls an, welche Möglichkeiten bestehen.
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Wie gut müssen meine Deutschkenntnisse sein?
Für eine Ausbildung zur oder zum Justizvollzugsbeamtin:Justizvollzugsbeamten sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder B2 von Vorteil. Dabei orientiert man sich am sogenannten Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Bei deiner Bewerbung wird aber kein offizieller Nachweis, z.B. durch ein Zertifikat verlangt.
Das Einstellungsverfahren findet in deutscher Sprache statt und besteht aus mehreren Modulen, in denen festgestellt wird, ob deine Deutschkenntnisse für den Berufsalltag im Justizvollzug ausreichend sind.
Verdienst, Krankenversicherung
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Wie viel verdiene ich während der zweijährigen Ausbildung?
Alle Anwärter:innen erhalten zurzeit mindestens 2.267 € brutto.
Der genaue Zahlbetrag hängt unter anderem von der Steuerklasse und einem möglichen Kirchensteuerabzug ab. Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung fallen nicht an, Du musst aber eine Krankenversicherung abschließen.
Der Verdienst wird übrigens schon ab dem 1. Tag der Ausbildung (im Voraus) gezahlt.
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Erhalte ich weitere Vergünstigungen oder Zuschläge?
Zusätzlich zu dem in der vorherigen Frage genannten Betrag von 2.267 € brutto zahlen wir noch:
- Weihnachtsgeld
- Zuschläge für Sonn- und Feiertagsdienste
- Zuschläge für Nachtdienste und
- Familienzuschläge, deren Höhe sich – einfach erklärt – nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder berechnet.
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Wie bin ich eigentlich krankenversichert?
Als Beamtin:Beamter hast du die Wahl zwischen:
- der privaten Krankenversicherung (PKV) oder
- einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Bei der PKV musst du dich nur zur Hälfte versichern. Die andere Hälfte zahlt das Land Berlin in Form der Beihilfe. Dadurch sind die Beiträge meist günstig. Allerdings gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Jedes Familienmitglied muss extra versichert werden und bei ambulanten Behandlungen wirst du häufig in Vorkasse gehen müssen.
Als freiwilliges Mitglied in der GKV zahlst du vielleicht einen höheren Beitrag, weil du dich zu 100% versichern musst. Dafür bietet die GKV vor allem Familien den großen Vorteil, dass Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert werden können. Und es gibt eine pauschale Beihilfe vom Land Berlin. Die Höhe beträgt grundsätzlich die Hälfte des Beitrags für eine Krankenvollversicherung.
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Wie viel verdiene ich nach der Ausbildung?
Nach der Ausbildung erhalten Berufsanfänger:innen in der Einstiegsbesoldungsgruppe A 7 in der Erfahrungsstufe 1 mindestens 2.757 € brutto.
Dieser Betrag kann sich deutlich erhöhen, wenn Du z.B. verheiratest bist und Kinder in Deinem Haushalt leben, für die Kindergeld gezahlt wird. Dann zahlen wir Familienzuschläge.
Urlaubsanspruch
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Wieviel Urlaub steht mir zu und wann kann ich ihn nehmen?
Du erhältst
- 30 Tage Erholungsurlaub plus einen weiteren freien Tag (AZV-Tag) pro Jahr
- einen zusätzlichen Urlaubstag, bei besonders vielen Nachtdiensten pro Jahr
Bitte beachte: Dein Jahresurlaub wird im Ausbildungsverlauf durch die Bildungsakademie Justizvollzug festgelegt.
Vorstrafen
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Ich hatte vor einiger Zeit mal ein Strafverfahren. Dann musste ich eine Geldstrafe zahlen. Gibt es deswegen Schwierigkeiten?
Strafrechtliche Vorbelastungen schließen die Einstellung grundsätzlich aus. Mache unbedingt bei deiner Bewerbung Angaben dazu, auch wenn Du unsicher bist.
Mit deiner Bewerbung erklärst Du dein Einverständnis zur Einholung einer Behördenauskunft aus dem Bundeszentralregister. Wir erfahren daher auch von „kleinen Geldstrafen“. Ob wir bei kleineren „Jugendverfehlungen“ oder geringen Geldstrafen eine Ausnahme machen können, prüfen wir im Einzelfall. Jegliche Form von Gewalt- oder Drogendelikten akzeptieren wir jedoch keinesfalls.
Einsatzort, Dienstzeiten, Beamtenstatus
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Kann ich mich jetzt bereits für eine spätere Dienststelle entscheiden oder muss ich das später machen?
Innerhalb der zweijährigen Ausbildung lernst Du eine Vielzahl der Berliner Gefängnisse und auch die unterschiedlichen Vollzugsformen (z. B. Untersuchungshaft, Frauenvollzug) kennen.
Im letzten Drittel der Ausbildung erfährst Du, in welchen Justizvollzugsanstalten Bedarf an Personal besteht. Dann hast Du die Wahl zwischen denen, die Bedarf gemeldet haben. Wir werden bei der Auswahl Deine Wünsche berücksichtigen.
Im Laufe Deiner Dienstzeit hast Du die Möglichkeit, auch in eine andere Justizvollzugsanstalt zu wechseln, z. B. indem Du Dich dort aktiv bewirbst. Es gibt aber auch eine Personalbörse, über die ein Wechsel möglich gemacht werden kann.
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Wie ist es mit dem Schichtdienst geregelt?
Im Justizvollzug wird an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr gearbeitet. Also auch an Sonn- und Feiertagen und auch in den Nachtstunden.
Es gibt verschiedene Schichtmodelle, üblich ist ein Dreischichtmodell mit Diensten von 6.00 – 14.00 Uhr, von 14.00 – 22.00 Uhr und von 22.00 bis 6.00 Uhr.
Abweichende Schichten z.B. von 10.00 – 18.00 Uhr sind im Einzelfall möglich. Der Justizvollzug ist bemüht einen verlässlichen Schichtplan drei Monate im Voraus zu erstellen. Jedoch kann es durch unvorhersehbare Situationen trotzdem zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Auf jeden Fall hast Du die Möglichkeit, auf den Dienstplan Einfluss zu nehmen, um beispielsweise an Geburtstagen oder Jubiläen bei Deiner Familie zu sein.
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Ist es sicher, dass ich nach der Ausbildung Beamter werde?
Schon während der Ausbildung bist Du Beamtin:Beamter auf Widerruf.
Wenn Du die Ausbildung erfolgreich abschließt und Deine charakterliche und gesundheitliche Eignung vorliegt, wirst Du in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.
Einstellungstest
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Ist der Einstellungsverfahren schwierig?
Wenn Du Dich auf das Einstellungsverfahren vorbereitest, ist es gut machbar.
Mit der Einladung zum schriftlichen Einstellungstest erhältst Du einen Link, um verschiedene Testmodule von zu Hause online ausprobieren zu können. Das solltest du unbedingt machen, da geübte Bewerber:innen meist deutlich besser abschneiden.
Im Interview erwarten wir, dass Du Dir schon Gedanken über deinen Wunschberuf gemacht hast. Schließlich raten wir auch unbedingt dazu unsere Informationen zum Fitnesstest zu beachten. Gerade wenn Du eine längere Zeit sportlich nicht sehr aktiv warst, ist es unbedingt erforderlich rechtzeitig vorher zu üben. Nicht Wenige unterschätzen die Übungen und haben dann Schwierigkeiten.
Zuletzt die gute Nachricht: Mehrere hundert Bewerber:innen haben den Einstellungstest erfolgreich hinter sich gebracht.
Bildungsakademie Justizvollzug Berlin
Zentrales Bewerbungsbüro