Schutz vor weiteren Straftaten

Der Justizvollzug hat die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Wichtige Aspekte hierbei sind Sicherheit nach außen, nach innen und soziale Sicherheit. Täter, von denen nach der Strafhaft weiterhin eine sehr hohe Gefahr für die Gesellschaft ausgeht, werden in der Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung untergebracht.

Sicherheit nach außen

Fenster mit Vergitterung

Eine sichere Anstalt ist heute ohne moderne Technik nicht vorstellbar. Dazu gehören beispielsweise die Videoüberwachungen der äußeren Sicherheitslinien oder körperschall-detektierte Zaunanlagen.

Zu diesem Zweck hat das Land Berlin in den vergangenen Jahren hohe Investitionen für Anschaffung, Instandhaltung und Modernisierung getätigt.

Die erheblich verbesserte Technik hat bewirkt, dass die Zahl der Ausbrüche in den vergangenen zehn Jahren drastisch zurückgegangen ist und sie kaum noch vorkommen. Gleichwohl wird nicht nur auf die Verlässlichkeit der Technik gesetzt.

Sicherheit nach innen

Zwei Verkehrsschilder, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen. Auf dem einem Schild steht das durchgestrichene Wort "Risiko"; auf dem anderen das Wort "Sicherheit"

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Berufsgruppen, vor allem des allgemeinen Vollzugsdienstes, sorgen für geordnete Abläufe und Strukturen innerhalb der Anstalt.

Was das genau bedeutet, ist z.B. in anstaltsinternen Verwaltungsvorschriften und Hausordnungen festgelegt. Einzelfälle werden mit Hilfe so genannter Sicherheitsverfügungen geregelt.

Auch die Technik unterstützt die Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Handeln. Zur Sicherheitstechnik gehören unter anderem:

  • Alarmierungssysteme
  • Notrufanlagen
  • Personenortungssysteme
  • Kommunikationsanlagen wie Funk und Telefon
  • Schutzkleidung und
  • Hilfsmittel des unmittelbaren Zwangs wie Pfefferspray und Handfesseln

Schutz durch soziale Sicherheit

Ein Gefangener wird von einem Justizvollzugsbeamten im Gespraech informiert

In die Sicherheitskonzeptionen fließen auch Elemente der so genannten sozialen Sicherheit ein.

Hierzu gehören

  • Betreuung und Behandlung
  • Besuche
  • Seelsorge
  • Brief- und Telefonverkehr
  • Teilnahme an Gesprächsgruppen und Kulturveranstaltungen.

Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung

Ansicht Gebäude Sicherungsverwahrung 2019

Sicherungsverwahrung ist keine Strafe für begangenes Unrecht. Sie dient allein dem Zweck die Gefährlichkeit der Untergebrachten zu mindern oder zu beseitigen.