Bedienstete im Werkdienst

Bild: Henrik Wiards
Bedienstete im Werkdienst verfügen über eine handwerkliche oder gastronomische Ausbildung. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Justizvollzug erhalten sie eine vollzugliche Zusatzausbildung.
Idealerweise haben sie eine Ausbildereignung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung – AEVO
In ihrer Vorbildfunktion vermitteln, verbessern oder erhalten die Bediensteten im Werkdienst die Fähigkeiten der Inhaftierten. Somit verbessern sich die Chancen der Inhaftierten nach der Haftentlassung eine geregelte Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können.
Die Bediensteten im Werkdienst sind in die vollzugliche Planung der einzelnen Inhaftierten eingebunden und wirken so maßgeblich an der Resozialisierung der Inhaftierten mit.