- Fachliche Anleitung, Qualifizierung und Beaufsichtigung der in den anstaltseigenen Betrieben beschäftigten Inhaftierten
- Koordination der betrieblichen Abläufe
- Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit Aufträgen, z. B. Angebotserstellung und Abrechnung ausgeführter Aufträge
- Beurteilung der Persönlichkeit, des Verhaltens und der Arbeitsleistung von Inhaftierten
Bedienstete im Werkdienst

Bedienstete im Werkdienst verfügen über eine handwerkliche oder gastronomische Ausbildung. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Justizvollzug erhalten sie eine vollzugliche Zusatzausbildung.
Idealerweise haben sie eine Ausbildereignung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung – AEVO
In ihrer Vorbildfunktion vermitteln, verbessern oder erhalten die Bediensteten im Werkdienst die Fähigkeiten der Inhaftierten. Somit verbessern sich die Chancen der Inhaftierten nach der Haftentlassung eine geregelte Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können.
Die Bediensteten im Werkdienst sind in die vollzugliche Planung der einzelnen Inhaftierten eingebunden und wirken so maßgeblich an der Resozialisierung der Inhaftierten mit.