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Rechtliche Vorgaben zum Justizvollzug
Die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug liegt nach Artikel 70 Absatz 1 des Grundgesetzes bei den Ländern. Berlin hat mehrere Justizvollzugsgesetze und - zu deren Ausführung - Verwaltungsvorschriften erlassen. Rechtliche Vorgaben zum Justizvollzug