Täter und Opfer werden durch professionelle und besonders geschulte Personen dabei begleitet, den beim Opfer entstandenen Schaden aufzuarbeiten und wiedergutzumachen.
Während des Gerichtsverfahrens
Hier besteht die Möglichkeit eines TOA, der von den Sozialen Diensten der Justiz Berlin angeboten wird.
Informationen und Ziele des Täter-Opfer-Ausgleichs
Nach der Verurteilung
Nachdem ein Täter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, kann der TOA nur durch die Geschädigten oder deren Rechtsvertretungen eigenverantwortlich und proaktiv angeregt werden. Der Justizvollzug kann wegen rechtlicher Hürden keinen TOA anbahnen.