Der Täter-Opfer-Ausgleich

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Als Täter-Opfer-Ausgleich, abgekürzt TOA, wird eine außergerichtliche Konfliktbewältigung im Bereich des Strafrechts zur Wiederherstellung des Rechts-, Individual- sowie Sozialfriedens durch ein idealerweise persönliches Aufeinandertreffen von Beschuldigten und Geschädigten bezeichnet.

Der TOA für Erwachsene wurde im Land Berlin bereits seit Anfang der 1990er Jahre eingeführt und ist mittlerweile ein etabliertes Aufgabengebiet der Gerichtshilfe.

Ziele des Angebotes

Im TOA sollen sowohl die Geschädigten- als auch die Beschuldigteninteressen Berücksichtigung finden. Die Beteiligten sollen in ein direktes Gespräch miteinander kommen, das begleitet wird. Der TOA kann somit für alle Beteiligten die Auswirkungen einer Straftat minimieren und die Möglichkeit einer nachhaltigen Befriedung bieten.

Für die Geschädigten soll es erleichternd sein, die eigene Betroffenheit auszusprechen, die eigenen Vorstellungen über eine Wiedergutmachung einzubringen sowie aktiv an der Konfliktlösung mitzuwirken. Ihre Emotionen sollen Raum erhalten und zum Ausdruck gebracht werden können.

Die Beschuldigten sollen die Möglichkeit erhalten, Verantwortung für die Tat zu übernehmen. Für sie soll eine Auseinandersetzung mit den Tatfolgen ohne Rechtfertigungs- oder Verteidigungsdruck gegeben sein. Sie können nach ihren Möglichkeiten eine materielle und/oder immaterielle Schadenswiedergutmachung leisten.

Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleiches

Nach Auftragseingang folgen mittels schriftlicher Kontaktaufnahme zunächst getrennte Vorgespräche mit den Beteiligten, die vor allem der Beratung und Erläuterung zum Verfahrensstand und strafrechtlicher Hintergründe sowie des Ablaufs eines TOA dienen.

Unter Beachtung des Gebots der Freiwilligkeit kann schließlich ein gemeinsames sowie begleitetes Ausgleichsgespräch stattfinden, in dem die Geschädigten und Beschuldigten eine Einigung erzielen sowie gegebenenfalls eine Vereinbarung respektive eine Wiedergutmachung treffen können.

Die Einhaltung etwaiger zugesagter Leistungen wird anschließend von den TOA-Vermittler und Vermittlerinnen begleitet und kontrolliert, gefolgt von einer abschließenden Berichterstattung an die auftraggebende Stelle.

Hier können Sie das Informationsblatt „Täter-Opfer-Ausgleich“ herunterladen

  • Information Täter-Opfer-Ausgleich

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