Stiftung gründen

Frau am Laptop

Der Begriff „Stiftung“ bezeichnet Organisationen verschiedener Rechtsformen. Wenn von einer Stiftung gesprochen wird, ist in der Regel eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts gemeint. Fast alle dieser Stiftungen verfolgen Zwecke, die dem Gemeinwesen dienen und sind damit unverzichtbare Partnerinnen des Staates. Eine Liste der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin finden Sie im Stiftungsverzeichnis.

Wer eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gründen möchte, muss sich an verschiedene rechtliche Vorgaben halten und der Stiftung ein Vermögen in einer bestimmten Höhe zur Verfügung stellen. Im Gegenzug genießen Stifterinnen und Stifter sowie Personen, die gemeinnützige Stiftungen mit finanziellen Zuwendungen unterstützten, steuerliche Vorteile.

Die folgenden Artikel bieten interessierten potentiellen Stifterinnen und Stiftern wichtige Tipps und Informationen zu Themen rund um die Stiftungsgründung.

Stiftung Symbolbild

Stiftungen: Arten, Rechtsformen und Alternativen

Der Begriff der Stiftung wird vielfältig verwendet. Insbesondere Stiftungen zum Wohl der Allgemeinheit sind wichtige Partnerinnen des Staates. Weitere Informationen

Stiftung (Symbolbild)

Stiftungsgründung: Satzung, Zweck und Vermögen

Tipps und Informationen zu den Voraussetzungen und dem nötigen Kapital zur Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Weitere Informationen

Formular zur Einkommensteuererklärung

Steuerliche Vorteile einer Stiftung

Stiftungen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, und Personen, die diese finanziell unterstützen, profitieren von Steuervorteilen. Weitere Informationen

Zwei Paragraphen als Türknäufe

Kontrolle und Aufsicht von Stiftungen

Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts unterstehen einer staatlichen Aufsicht, die über die Einhaltung des Stifterwillens wacht. Weitere Informationen