Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)

Arbeitsplatz im Büro

Leitung

  • Präsident

    N.N.

  • Vizepräsidentin

    Friederike Neike

  • weiterer Vertreter des Präsidenten

    Dr. Hendrik Maroldt

Das GJPA ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder Berlin und Brandenburg. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages nimmt das Amt seit dem 1. Januar 2005 folgende Aufgaben für beide Bundesländer wahr:

Juristische Staatsprüfungen:
  • Erste juristische Prüfung, insbesondere staatliche Pflichtfachprüfung
  • Zweite juristische Staatsprüfung
  • Rechtsgrundlagen
Anerkennung von ausländischen juristischen Abschlüssen:
  • Anerkennung von Abschlüssen nach dem BVFG
  • Gleichwertigkeitsprüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen nach § 112a DRiG
  • Eignungsprüfung für die Zulassung europäischer Rechtsanwälte zur Anwaltschaft nach §§ 16 ff. EuRAG als Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt für die Länder Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein für die Eignungsprüfung
Aus- und Fortbildung:
  • Grundsatzangelegenheiten der Ausbildung von Juristinnen und Juristen sowie des nichtrichterlichen Justizdienstes,* jedoch ohne* Justizvollzug
  • Fortbildung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte

Die Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung für Bedienstete aus anderen Laufbahnen als dem höheren Justizdienst obliegen mit Ausnahme der Grundsatzangelegenheiten nicht dem GJPA, sondern werden durch andere Stellen wahrgenommen.

Organisatorisch ist das GJPA der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz als Abteilung IV angegliedert.