Korruptionsbekämpfung

Korruption

Das 4-Säulen-Modell

Die Korruptionsbekämpfung und -prävention in Berlin basiert auf dem so genannten 4-Säulen-Modell

Die erste Säule - Spezialabteilungen bei den Strafverfolgungsbehörden

Die erste Säule der Korruptionsbekämpfung in Berlin bildet die hierfür eingerichtete Spezialabteilung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, in der die Fälle der Amtsträgerkorruption bearbeitet werden. Auch bei der Staatsanwaltschaft Berlin ist eine Spezialabteilung eingerichtet, in der die Korruptionsdelikte im privaten Sektor bearbeitet werden. Beide Abteilungen arbeiten eng zusammen mit den für die Ermittlung korruptionsrelevanter Sachverhalte zuständigen drei Kommissariaten beim Landeskriminalamt Berlin sowie allen weiteren Behörden.

Die zweite Säule - Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung

Die zweite Säule der Korruptionsbekämpfung in Berlin ist die seit 1998 bestehende Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung. Sie untersteht unmittelbar der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, unterliegt keinen Weisungen von anderer Stelle und wird derzeit von einem Leitenden Oberstaatsanwalt geleitet. Die Aufgaben der Zentralstelle bestehen unter anderem in der Entgegennahme von Hinweisen über Korruptionsfälle im Land Berlin, der Beratung und Information von Dienststellen des Landes Berlin, der Erarbeitung von Empfehlungen zu organisatorischen Maßnahmen der Korruptionsprävention sowie der Fortbildung Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Verwaltung.

Die dritte Säule - Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe

Der dritten Säule der Korruptionsbekämpfung, der seit 1995 bestehenden, ressortübergreifenden Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe des Landes Berlin unter Leitung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gehören Fachleute der Berliner Verwaltungen einschließlich der Strafverfolgung- und Ermittlungsbehörden an. Mitarbeiter des Rechnungshofes von Berlin sind ebenfalls in der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe tätig. Die Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe ist insbesondere mit der Auswertung von Erfahrungen und Erkenntnissen im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung, der Überwachung und Überarbeitung der Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung sowie der Koordinierung von Informationen und Erfahrungen aus den einzelnen Verwaltungen befasst.

Die vierte Säule - Hinweisgebersysteme

Über die Meldestellen des HinSchG können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin jederzeit Fehlverhalten melden. Bürgerinnen und Bürger können sich mit Hinweisen auf Korruptionstaten an alle Polizeidienststellen des Landes Berlin sowie an die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Berlin wenden. Darüber hinaus wurde bei der Polizei Berlin ein anonymes Hinweisgebersystem eingerichtet. Die Identität eines Hinweisgebers wird hierbei über entsprechende technische Vorkehrungen geschützt. Das “Anonyme Hinweisgebersystem” finden Sie auf der Webseite: https://hinweisgebersystem.lka-berlin.de

  • Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz

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