Die zweite Säule der Korruptionsbekämpfung in Berlin ist die seit 1998 bestehende Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung. Sie untersteht unmittelbar der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, unterliegt keinen Weisungen von anderer Stelle und wird derzeit von einem Leitenden Oberstaatsanwalt geleitet. Die Aufgaben der Zentralstelle bestehen unter anderem in der Entgegennahme von Hinweisen über Korruptionsfälle im Land Berlin, der Beratung und Information von Dienststellen des Landes Berlin, der Erarbeitung von Empfehlungen zu organisatorischen Maßnahmen der Korruptionsprävention sowie der Fortbildung Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Verwaltung.