- In allen Teilanstalten auf schriftlichen Antrag des Gefangenen/Untergebrachten möglich
- Die Kosten für die Videobesuche trägt die Anstalt
Was ist für die Durchführung erforderlich?
Der/die externen Gesprächspartner müssen:
- einen Internetanschluss besitzen
- ein Gerät mit installierter Skype-Software besitzen
- ein Eingerichtetes Skype-Konto besitzen
- zum vereinbarten Termin online sein
- die erforderlichen Kosten für die eigene Einrichtung selbst tragen
Ablauf
- Dauer der Videotelefonie: 20-30 Minuten
- Ort: Einzelsprechraum mit einem Bildschirm, einer Web-Kamera, einem Mikrofon und Lautsprechern
- Festlegung der Skype-Termine erfolgt durch die einzelnen Teilanstalten
- Die Verbindung zur externen Person wird durch einen Bediensteten der JVA Tegel hergestellt
- Optische Überwachung durch die Aufsicht, keine Tonüberwachung
- Die externe Gesprächsperson kann während der Videotelefonie Textnachrichten, Emojis u. ä. übermitteln, jedoch kann der Gefangene mangels Tastatur nicht antworten
Sofortiger Abbruch der Verbindung erfolgt:
- insbesondere bei sexuellen Handlungen während des Videobesuches
- bei einer Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt
Datenschutz:
Während der Skype-Verbindung werden Daten sowohl von dem Gefangenen, als auch von der Gesprächsperson über das Internet übertragen. Die JVA Tegel speichert diese Daten nicht gesondert. Videotelefonate mittels Skype werden über einen externen Provider hergestellt; die JVA Tegel kann daher nicht ausschließen, dass unbekannte Dritte die Telekommunikation mitverfolgen.