
Bild: vege - Fotolia.com
Erste Informationen
Regelungen für Besuchende, Wäscheannahmestelle, Poststelle, Sprechzentrum, Brief-, Telefon- und Videokontakt mit Inhaftierten, Geldüberweisungen, Hausordnungen der Anstalt... Weitere Informationen
Bild: jva tegel/euroluftbild.de
Die Busspur für den Ersatzverkehr der U6 in Fahrtrichtung stadteinwärts hat neue Regelungen erhalten, sodass derzeit ein Parkverbot von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr gilt. Der betroffene Bereich erstreckt sich von der Seidelstraße 33 bis zum Beginn der Wartespur vor dem Haus Seidelstraße 44.
Außerhalb dieser Zeiten, also zwischen 09:00 Uhr und 06:00 Uhr des folgenden Tages, dürfen Fahrzeuge in dem genannten Bereich parken.
Bitte beachten Sie jedoch immer die Zeiten, die auf den Verkehrszeichen vor Ort angegeben sind, da die BVG sich das Recht vorbehält, bei auftretenden Verzögerungen im Ersatzverkehr, zu den früheren Regelungen zurückzukehren.
Formate: video/youtube