Coronavirus
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Justizvollzugsanstalt Heidering

Aktuelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Besuche in der JVA Heidering
Erfreulicherweise sind Besuche der Gefangenen seit dem 08.06.2020 – zunächst allerdings noch mit folgenden Einschränkungen – wieder möglich:
- Gefangene können zwei Stunden pro Monat Besuch von maximal einer erwachsenen Person mit maximal einem Kind erhalten.
- Pro Monat sind zwei Videobesuche a 60 Minuten möglich. Diese werden auf die zulässigen zwei Besuchsstunden pro Monat angerechnet.
- Väter-, Pfarrer- sowie Langzeitsprechstunden finden bis auf weiteres nicht statt.
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Es gelten weiterhin die unter der Kategorie “Erste Informationen” aufgeführten Besuchszeiten. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Notwenigkeit eines pünktlichen Erscheinens zu Beginn der jeweiligen Einlasszeiten hingewiesen.
Alle Besucherinnen und Besucher der JVA Heidering sind aus Gründen des Infektionsschutzes bis auf weiteres verpflichtet, während ihres Aufenthalts in der Anstalt ständig einen Mund- Nasen- Schutz (MNS) zu tragen. Der MNS wird bei Betreten der Anstalt an die Besuchenden kostenfrei ausgegeben. Das Tragen eines privaten MNS ist nicht gestattet.
Da der MNS für die Dauer des Aufenthalts in der Anstalt nicht abgenommen werden darf, ist es leider nicht möglich, während der Besuchsdurchführung Speisen (z.B. Snacks, Eis etc.) zu verzehren. Der Konsum von Getränken ist gestattet.
Besuche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erfolgen nunmehr wieder ohne Trennscheibe, jedoch mit dem vor Ort ausgegebenen Mund- Nasen- Schutz.
Während des Besuchs sind folgende Abstands- und Hygieneregeln zwingend einzuhalten:
- Körperliche Kontakte sind strikt untersagt.
- Halten Sie größtmöglichen Abstand zu anderen Personen (mindestens 1,5 Meter).
- Waschen Sie sich kurz vor dem Besuch gründlich die Hände mit Wasser und Seife oder benutzen Sie Händedesinfektionsmittel. WCs befinden sich im Besucherwarteraum.
- Drehen Sie sich beim Husten und Niesen weg.
- Husten und niesen Sie zum Schutz anderer in die Armbeuge.
Bitte halten Sie im eigenen Interesse die vorgenannten Abstands- und Hygieneregeln ein, da wir nur auf dieser Grundlage eine Besuchsdurchführung zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt möglich machen können.
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass Verstöße gegen die Abstands- und Hygieneregeln oder das Nichtbefolgen von Anordnungen des Vollzugspersonals zu einem sofortigen Abbruch des Besuchs führen können. In schweren Fällen kann darüber hinaus auch ein Besuchsverbot ausgesprochen werden.
Bitte helfen Sie uns dabei, durch Ihre Mitwirkung weiterhin Besuche zu ermöglichen.
Der Anstaltsleiter
Großbeeren, den 11.06.2020
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Justizvollzugsanstalt Heidering
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Bus 710, 711
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Großbeeren, Heidering