Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz – UVollzG Bln

Vom 3. Dezember 2009 (GVBl. S. 686), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. April 2016 (GVBl. S. 152, 204), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung von Berliner Justizvollzugsgesetzen vom 14. September 2021 (GVBl. S. 1079)

Erster Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Zweiter Abschnitt

Vollzugsverlauf

Dritter Abschnitt

Unterbringung und Versorgung der Untersuchungsgefangenen

Vierter Abschnitt

Arbeit, Bildung, Freizeit

Fünfter Abschnitt

Religionsausübung

Sechster Abschnitt

Besuche, Schriftwechsel, Telefongespräche und Pakete

Siebter Abschnitt

Sicherheit und Ordnung

Achter Abschnitt

Unmittelbarer Zwang

Neunter Abschnitt

Disziplinarmaßnahmen

Zehnter Abschnitt

Aufhebung von Maßnahmen und Beschwerderecht

Elfter Abschnitt

Ergänzende Bestimmungen für junge Untersuchungsgefangene

Zwölfter Abschnitt

Aufbau der Anstalt

Dreizehnter Abschnitt

Aufsicht, Beirat und Besichtigungen

Vierzehnter Abschnitt

Schlussbestimmungen