In der Zeit von 1868 bis 1879 wurde das Strafgefängnis Plötzensee auf Beschluss des Königlichen Justizministeriums unter Wilhelm I. auf dem seinerzeit 25,68 Hektar großen Gelände für rund 1.400 Gefangene errichtet. Die Baukosten beliefen sich auf ca. 6,3 Mil. Mark.
Entgegen den sonst üblichen Gefängnisbauten (strahlenförmige Anlagen) bestand das Gefängnis Plötzensee aus einzelnen Gebäudekomplexen mit sieben umschließenden Höfen. Von seinen Befürwortern wurden die Lage, die Beheizung (Zentral), die Lüftung, die sanitären Einrichtungen, die Gefangenenbeköstigung und die Arbeitsmöglichkeiten für die Gefangenen als fortschrittlich angesehen.