Verletztenbezogene Vollzugsgestaltung in der Jugendstrafanstalt Berlin

Zwei rote Kugeln aus Chrom liegen auf einer Wippe und sind ausgeglichen

Der Gesetzgeber hat in § 8 JStVollzG Bln eine Grundlage für die Verletztenbezogene Vollzugsgestaltung im Jugendvollzug geschaffen.

Wir als Mitarbeitende des Vollzuges fühlen uns verantwortlich, neben der Behandlung und Resozialisierung von straffällig gewordenen jungen Menschen auch die Perspektive der von Straftaten betroffenen Personen zu berücksichtigen. Der Respekt vor den Betroffenen von Straftaten ist uns ein wichtiges Anliegen und soll sich in den Möglichkeiten und Grenzen im Umgang mit den Straftäterinnen und Straftätern widerspiegeln.

Die Jugendstrafanstalt Berlin möchte mit einer verletztenbezogenen Vollzugsgestaltung tatausgleichende Ansätze anbieten. Hierzu zählt der Täter-Opfer-Ausgleich in Haft.

Sind Sie Betroffene/r einer Straftat? Möchten Sie die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) anregen?

Nachdem ein Täter zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde, kann der TOA von Geschädigten oder deren Rechtsvertretung angeregt werden. Die Jugendstrafanstalt Berlin kooperiert in der Durchführung eines TOA mit der EJF Integrationshilfe.

Weitere Informationen zur EJF Integrationshilfe/ Täter-Opfer-Ausgleich sowie die Kontaktdaten der EJF Integrationshilfe finden Sie hier:

Musterantrag

Es handelt sich um ein am PC ausfüllbares Dokument, dass Sie zuerst ausfüllen sollten, dann ausdrucken und unterschreiben.

  • Musterantrag

    zur Einwilligung der Weitergabe der personenbezogenen Daten an die EJF Integrationshilfe

    DOCX-Dokument (18.7 kB)

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung unter: