Durchsetzungsverfahren

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Das Durchsetzungsverfahren zur Meldung und Verfolgung von digitalen Barrieren ist durch das Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin (BIKTG Bln) geregelt. In Berlin ist die Durchsetzungsstelle, die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit.

Feedback-Mechanismus

Die Übermittlung von festgestellten Barrieren erfolgt in erster Linie über den Feedback-Mechanismus. In der unmittelbaren Berliner Verwaltung ist der Feedback-Mechanismus die Ansprechperson für digitale Barrierefreiheit. Der Feedback-Mechanismus oder die Ansprechperson sind der direkte und schnellste Weg für die Meldung von bestehenden Barrieren.
Den Kontakt zum Feedback-Mechanismus oder zur Ansprechperson finden Sie in der „Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit“. Jede öffentliche Stelle muss zu ihrem Webauftritt, zu ihrer Software oder App eine Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit zur Verfügung stellen.

Wenn die Kontaktaufnahme zur Feedbackoption oder Ansprechperson nicht erfolgreich ist, kann die Landesbeauftragte kontaktiert werden.

Schritt 1: Bitte kontaktieren Sie die Ansprechperson, wenn:

  • Sie auf weitere Barrieren gestoßen sind, die noch nicht in der Erklärung aufgelistet sind.
  • Die Erklärung keine Zeitangaben über die Abschaffung der Barrieren macht.
  • Die Erklärung Bereiche als nicht barrierefrei auflistet, die keine Barrieren haben.
  • Sie eine barrierefreie Alternative zur Verfügung gestellt haben möchten.
  • Die Erklärung älter als ein Jahr ist.

Schritt 2: Bitte kontaktieren Sie die Landesbeauftragte, wenn:

  • Ein Webauftritt oder eine App einer öffentlichen Stelle keine Erklärung zur Barrierefreiheit hat.
  • Sie die in der Erklärung genannte Ansprechperson kontaktiert haben und keine Antwort innerhalb eines Monats erhalten haben.
  • Sie eine Antwort von der Ansprechperson erhalten haben, Sie aber mit der Antwort unzufrieden sind.
  • Die öffentliche Stelle in ihrer Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit schreibt, dass es unverhältnismäßig sei, Teilbereiche barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen, ob tatsächlich eine Unverhältnismäßigkeit besteht.

Umgang mit Verstößen

Sollte die Landesbeauftragte im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften feststellen, wird die öffentliche Stelle kontaktiert und aufgefordert, Stellung zu nehmen. Zusammen mit der öffentlichen Stelle wird festgelegt, wie eine Beseitigung der Barrieren vorgenommen werden kann. Ein Maßnahmenplan zur Beseitigung der Barrierefreiheitsmängel muss durch die öffentliche Stelle aufgestellt werden, wenn Sie dazu von der Beauftragten aufgefordert werden.

Auskunftspflicht

Jede öffentliche Stelle des Landes Berlin ist verpflichtet, der Landesbeauftragten Auskunft zu erteilen und Einsicht in alle Unterlagen, Auftritten und Angeboten zu gewähren, sofern dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.

Alle rechtlichen Regelungen zur Landesbeauftragten sind im § 6 des Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Gesetz Berlin (BIKTG Bln) festgeschrieben.

Durchsetzungsverfahren von Bund und Ländern

Auch der Bund und die anderen Bundesländer haben ein Durchsetzungsverfahren. Unten aufgeführt finden Sie die Liste der Durchsetzungsstellen der jeweiligen Länder bzw. des Bundes mit den dazugehörigen Kontaktadressen. Die Liste wird in regelmäßigen Abständen mit neuen Informationen aktualisiert, wenn die Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit und Usability weitere Mitteilungen von den Ländern erhält.

Hier finden Sie die Liste der Durchsetzungsstellen