Sie haben Fragen zum BFSG?

Wir sind nicht zuständig für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Privatwirtschaft!
Informationen und eine Webinar-Reihe zum BFSG finden Sie bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Berichtspflicht

Diskussion über Strategie mit ein Finanzanalyst

Jede öffentliche Stelle des Landes Berlin erstattet selbstständig und unaufgefordert alle drei Jahre einen Bericht über den Stand der Barrierefreiheit an die Überwachungsstelle Berlin. Der Bericht informiert über die Barrierefreiheit folgender Angebote und Anwendungen der jeweiligen öffentlichen Stelle:

  • Webauftritte
  • mobile Anwendungen
  • Intra- und Extranet Angebote
  • elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe, einschließlich Angebote im Rahmen des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG)

Mitwirkungspflicht

Der Bericht muss jeweils bis zum 31. März des Berichtsjahres übermittelt werden. Der Berichtszeitraum erstreckt sich jeweils über drei Jahre. Das kommende Fälligkeitsdatum ist der 31. März 2027. Die öffentlichen Stellen haben hierbei eine Mitwirkungspflicht. Um die Berichterstattungspflicht zu erfüllen, hat die Überwachungsstelle Berlin einen Word-Leitfaden zur Erläuterung und eine zu übermittelnde Excel-Matrix erstellt.

Die Berichterstattung ist im § 8 Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Gesetz Berlin (BIKTG Bln) festgeschrieben.

Downloads

  • Leitfaden Bericht öffentliche Stellen

    DOCX-Dokument (17.5 kB)
    Dokument: Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit Berlin

  • Matrix für IKT-Angebote

    Die neue Matrix steht zur Verfügung.

    XLTX-Dokument (37.8 kB)

Kontakt

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
- Senatskanzlei -

Postanschrift:
Jüdenstraße 1, 10178 Berlin

Ansprechpersonen

Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit und Usability

Team digitale Barrierefreiheit