Berichtspflicht

Diskussion über Strategie mit ein Finanzanalyst

Jede öffentliche Stelle des Landes Berlin erstattet selbstständig und unaufgefordert alle drei Jahre einen Bericht über den Stand der Barrierefreiheit an die Überwachungsstelle Berlin. Der Bericht informiert über die Barrierefreiheit folgender Angebote und Anwendungen der jeweiligen öffentlichen Stelle:

  • Webauftritte
  • mobile Anwendungen
  • Intra- und Extranet Angebote
  • elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe, einschließlich Angebote im Rahmen des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG)

Mitwirkungspflicht

Der Bericht muss jeweils bis zum 31. März des Berichtsjahres übermittelt werden. Der Berichtszeitraum erstreckt sich jeweils über drei Jahre. Die kommenden Fälligkeitsdaten sind der 22. Dezember 2024 (Frist wurde verlängert) und 31. März 2027. Die öffentlichen Stellen haben hierbei eine Mitwirkungspflicht. Um die Berichterstattungspflicht zu erfüllen, hat die Überwachungsstelle Berlin eine Excel-Matrix und einen Word-Leitfaden erstellt.

Die Berichterstattung ist im § 8 Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Gesetz Berlin (BIKTG Bln) festgeschrieben.

Downloads

  • Leitfaden Bericht öffentliche Stellen

    DOCX-Dokument (73.5 kB)
    Dokument: Kompetenzstelle

  • Matrix für IKT-Angebote

    Die Veröffentlichung der neuen Matrix ist für Mai 2024 geplant.

    XLTX-Dokument (34.1 kB)

Wichtige Links