Der Bericht muss jeweils bis zum 31. März des Berichtsjahres übermittelt werden. Der Berichtszeitraum erstreckt sich jeweils über drei Jahre. Das kommende Fälligkeitsdatum ist der 31. März 2027. Die öffentlichen Stellen haben hierbei eine Mitwirkungspflicht. Um die Berichterstattungspflicht zu erfüllen, hat die Überwachungsstelle Berlin einen Word-Leitfaden zur Erläuterung und eine zu übermittelnde Excel-Matrix erstellt.
Die Berichterstattung ist im § 8 Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Gesetz Berlin (BIKTG Bln) festgeschrieben.