Die Landesbeauftragte ist für die Durchsetzung der Barrierefreiheit von Webauftritten, Software, mobilen Anwendungen (Apps) und Dokumenten zuständig. Alle öffentlichen Stellen, die zu mehr als 50% staatliche Zuwendungen erhalten oder staatlich gesteuert sind, fallen in ihren Wirkungskreis.
Info: Wir sind nicht zuständig für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Privatwirtschaft!
Informationen und eine Webinar-Reihe zum BFSG finden Sie bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Neben den unten aufgeführten Aufgaben versucht die Landesbeauftragte, durch Öffentlichkeitsarbeit, Vorträge, Beratungen und Gremienarbeit die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit voranzubringen.