Die Überwachungsstelle Berlin sammelt die Informationen ihrer Überwachung und erstellt einen Bericht in barrierefreier Form. Dieser wird an die Überwachungsstelle des Bundes übermittelt.
Der Bericht enthält:
- eine ausführliche Beschreibung der Art und Weise, wie die Überwachung durchgeführt wurde
- eine Tabelle, aus der ersichtlich ist, wie sich die angewandten Überwachungsmethoden auf die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beziehen
- das Ergebnis der Überwachung für jeden Überwachungszeitraum
- Informationen über die bei der Umsetzung dieser Richtlinie (EU) gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse
- Informationen über Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
- Informationen darüber, welche Interessen-/Betroffenengruppen mit einbezogen wurden
- Informationen zum Durchsetzungsverfahren, die durch die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit übermittelt werden.
Die Überwachungsstelle des Bundes erstellt den Gesamtbericht für Deutschland und übermittelt diesen zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes an die EU. Sowohl der Bericht Berlins als auch der des Bundes richten sich nach den Vorgaben des EU-Durchführungsbeschlusses 2018/1524.
Am 5. März 2025 wurde der zweite Bericht über die Barrierefreiheit öffentlicher Stellen Deutschlands an die EU übermittelt und auf dem Webauftritt der BFIT-Bund veröffentlicht. Dieser gibt sowohl Auskunft über den aktuellen Stand und die Entwicklung der Barrierefreiheit digitaler Angebote öffentlicher Stellen in Deutschland vom 1. Januar 2022 bis zum 22. Dezember 2024, als auch über die Veränderungen zum ersten Berichtszeitraum 2020/2021.