Erläuterung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Junge Frau am Laptop

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit soll den Menschen auf einen Blick zeigen, wie barrierefrei das Angebot z. B. die Webseite ist.

Wo finde ich die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit?

Die Erklärung muss leicht auffindbar in den Auftritten und Angeboten im Internet, Intranet und den mobilen Anwendungen oder über deren Bezugsquelle bereitgestellt werden. Sie muss von der Startseite und jeder Seite eines Webauftritts über einen einzigen Link erreichbar sein.

Hinweis zum Stadtinformationssystem Berlin.de

Auf den Berlin.de-Seiten der Berliner Verwaltung finden Sie die Erklärung in der sogenannten Fußzeile im hellgrauen Bereich unten auf der Webseite.

Was muss alles in der Erklärung stehen?

Nach EU-Richtlinie 2016/2102 und dem Durchführungsbeschluss 2018/1523 zur Erklärung zur Barrierefreiheit, muss die Erklärung folgendes beinhalten:
  • Name der öffentlichen Stelle
  • Name des Webauftritts oder der mobilen Anwendung
  • Rechtlicher Bezug und technische Standards (BIKTG Bln und BITV 2.0)
  • Wer hat das Angebot geprüft (Selbsteinschätzung/externes Gutachten/Expertentest)
  • Datum der Erstellung oder letzten Aktualisierung
  • Datum, wann die Angaben der Erklärung zuletzt überprüft wurden (nicht älter als ein Jahr)
  • Für mobile Anwendungen zusätzlich: Version der geprüften App
  • Wie barrierefrei ist das Angebot (vollständig Barrierefrei/teilweise barrierefrei/nicht barrierefrei)? Wenn das Angebot nicht barrierefrei ist, müssen folgende Angaben gemacht werden:
    • Welche Bereiche sind nicht barrierefrei? (einfache Beschreibung und Angabe der verletzten Anforderung des entsprechenden Technischen Standards)
    • Warum ist der Bereich nicht barrierefrei?
    • Wann werden die Barrieren behoben?
  • Welche Alternativen werden für die nicht barrierefreien Bereiche angeboten?
  • Beschreibung des Feedbackmechanismus
  • Kontaktmöglichkeit zur Öffentlichen Stelle
  • Beschreibung des Durchsetzungsverfahrens
  • Kontaktmöglichkeit zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Bestimmte öffentliche Stellen oder Teile, deren Inhalte sowie bestimmte Inhalte sind von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit gemäß BIKTG Bln derzeit ausgenommen.

Genauere Erläuterungen finden Sie unter Ausnahmeregelungen.

Welche Unterstützung bieten wir bei der Umsetzung?

Die Kompetenzstelle hat eine Mustervorlage erstellt, die von den öffentlichen Stellen genutzt und angepasst werden kann.

Alle Behörden, die die von der Landesredaktion bereitgestellte Software Imperia für ihre Webseiten benutzen, können auf Bausteine in Imperia zurückgreifen.

Unsere Muster-Erklärung basiert auf dem unten aufgeführten Durchführungsbeschluss der EU-Kommission zur Erklärung zur Barrierefreiheit. Der Durchführungsbeschluss enthält zudem Ausführungen zur Erklärung zur Barrierefreiheit sowie eine EU-weit gültige Muster-Erklärung.

  • Muster-Erklärung zur Barrierefreiheit 2023

    DOCX-Dokument (19.5 kB)
    Dokument: SenInnDS

Wichtige Links