Häufige Fragen

FAQ Holzwürfel

Webauftritte und mobile Anwendungen

  • Muss eine Person im Feedback-Mechanismus innerhalb der Erklärung zur Barrierefreiheit namentlich genannt werden?

    In der Erklärung zur Barrierefreiheit muss keine Person namentlich genannt werden, jedoch ist es empfehlenswert. Für die unmittelbare Verwaltung: Eine Person ist nur namentlich der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit mitzuteilen.

  • Wo muss bei mobilen Anwendungen/Apps die Erklärung zur Barrierefreiheit bereitgestellt werden?

    Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss innerhalb der App und der Bezugsquelle der App verfügbar sein.

  • Wie oft muss bzw. in welchem Intervall müssen Webauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes Berlin auf Barrierefreiheit geprüft werden?

    Die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit überprüft regelmäßig und stichprobenartig verschiedene Webangebote und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes Berlin. Wenn Ihr Angebot zur Überwachung ausgewählt wird, werden Sie im Vorherein und zu den Ergebnissen informiert.
    Als öffentliche Stelle müssen Sie selbst Ihre Angebote überprüfen, da in der Erklärung zur Barrierefreiheit vorhandene Mängel bzw. Barrieren aufgelistet werden müssen.
    Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss jährlich erneuert werden und darf nicht älter als ein Jahr sein. Das Aktualisierungsdatum muss auch an den folgenden Stellen von Ihnen angepasst werden:

  • Müssen kommunale Anbieter ihre Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei anbieten?

    Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit besteht auch für kommunale Anbieter. Sämtliche Webauftritte und mobile Anwendungen müssen seit dem 23.09.2020 barrierefrei umgesetzt sein.

  • Müssen alle öffentlichen Stellen, die zu mehr als 50% durch öffentliche Gelder finanziert sind oder mehrheitlich durch das Land gesteuert werden, ihre Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei gestalten?

    Ja. Mit Ausnahme von öffentlichen Stellen, die keine wesentlichen Informationen für die Allgemeinheit bereitstellen. Informationen, die die Interessen von Menschen mit Einschränkungen betreffen, müssen immer barrierefrei gestaltet werden.

  • Gibt es Möglichkeiten/Hilfen seitens der Kompetenzstelle, um Schul-Homepages, auch wenn es nur für die Online-Verwaltungsfunktionen gilt, barrierefrei zu gestalten, wenn die Schulen weder die finanziellen Mittel noch speziell geschultes Personal haben, um die digitale Barrierefreiheit der Homepage zu gewährleisten?

    Wir verstehen, dass die Schulen kaum Ressourcen haben. Wir überlegen momentan, ob eine zentrale Lösung angeboten werden kann.

  • Wo finde ich Material, um zu Lösungen mit CAPTCHAs zu kommen?

    Die beste Lösung ist eine ohne CAPTCHAs. Es gibt inzwischen einige Möglichkeiten.

    Hier zwei Artikel:

Anforderungen

  • Sind die Vorgaben vom Bund und vom Land dieselben? Und welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

    Grundsätzlich sind durch die Referenzierung auf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV) im Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnikgesetz Berlin (BIKTG Bln) die Vorgaben von Bund und Berlin gleich.

    Lediglich für die Berliner Verwaltung gelten zusätzlich die “Berliner Standards“.
    Zur Internetseite mit den Berliner Standards

  • Gibt es einen Rahmenvertrag für Barrierefreiheitsgutachten?

    Das IT Dienstleistungszentrum Berlin, kurz ITDZ, bietet innerhalb des Rahmenvertrages “Projekt Services“ auch Barrierefreiheitsgutachten an. Bitte kontaktieren Sie ihren Kundenmanager vom ITDZ dafür.

Dokumente

  • Wie kann eine Unterschrift in ein barrierefrei erstelltes Dokument integriert werden?

    Häufig wird noch der Fehler gemacht, ein barrierefrei erstelltes Dokument im Nachhinein einzuscannen, weil eine Unterschrift darauf zu sehen sein soll. Dies führt dazu, dass das komplette Dokument nur noch ein Bild ist und somit nicht mehr von Menschen mit Sehbehinderungen wahrgenommen werden kann.
    Nicht nur Dokumente zu erstellen, sondern auch die weitere Verarbeitung bzw. die Prozesse sind wichtig. Zur Verfügung gestellte Software hilft nicht nachhaltig, wenn die internen Geschäftsprozesse nicht angepasst werden.

    Statt das Dokument oder die Seite einzuscannen sollte nur die Unterschrift als Bild-Datei vorliegen, die dann an die entsprechende Stelle eingefügt und mit einem Alternativtext (z. B. „Unterschrift von …“) versehen wird.

  • Darf mit Fußnoten gearbeitet werden und falls ja, wie kann man sie so barrierefrei wie möglich darstellen? Die Fußzeile wird ja nicht mehr vorgelesen, oder? Gibt es ggf. eine bessere Alternative? Auch wenn man versucht, weitestgehend darauf zu verzichten, so wären sie in einigen wenigen Fällen doch hilfreich.

    Unterschieden werden muss zwischen Fußnoten, die einen internen Verweis darstellen, und Fußzeilen, deren Inhalt sich noch unterhalb eines Fußnotentextes auf der Seite eines Dokuments befindet und der sich ggf. wiederholt, wie z. B. die Seitenzahl.

    Mit Fußnoten darf gearbeitet werden, sie sollten aber möglichst sparsam verwendet werden. Wichtig bei der Erstellung eines PDF-Dokuments ist vor allem die korrekte Umwandlung vom Word- ins PDF-Format (nicht einfach in Word „Speichern unter…“ verwenden!).
    Alternativ können Inhalte von Fußnotentexten auch im Fließtext stehen (z. B. in Klammern oder bei längeren Inhalten einfach in einem neuen Satz) und damit Fußnoten vermieden werden.

    Inhalte von Fußzeilen sollen keine wichtigen Informationen erhalten, da sie sich außerhalb der Dokumentstruktur befinden und deshalb nicht vorgelesen werden.

  • Das Symbol § wird bei uns als „Absatz“ vorgelesen – ist das nur beim Adobe Acrobat Reader so oder auch in richtiger Screenreader-Software? Falls ja, wie kann man sicherstellen, dass so etwas korrekt wiedergegeben wird?

    In der Regel werden Sonderzeichen von einem professionellen Screenreader erkannt und bedürfen daher keiner Erläuterung. Zu diesen regulären Sonderzeichen gehören bspw.:
    ! § $ % & { / ( [ ) ] } ß ? \ # + * ~ μ @ € ‘ _- , . „ “

    Prüfen kann man das ggf. auch mit einem OpenSource Screenreader.

  • Gibt es Möglichkeiten umfangreiche Tabellen, welche sich nicht als Fließtext darstellen lassen, barrierefrei zu gestalten bzw. worauf ist es wichtig zu achten?

    Bei den Berliner Standards für Word sind die Anforderungen an die Strukturierung der Inhalte auch für Tabellen nachzulesen.

    Statt leerer Zellen kann z. B. ein Strich oder der Text “keine Angabe” oder Ähnliches eingetragen werden.
    Überlegen Sie sich, ob es möglich ist, umfangreiche Tabellen zu teilen und bestimmte Inhalte besser einzeln darzustellen.

  • Können grafisch gestaltete Plakate überhaupt 100% barrierefrei und dennoch optisch ansprechend sein?

    Ja, wenn sie nicht nur grafisch gestaltet sind, sondern auch richtig getaggten vorlesbaren Text in den entsprechenden Strukturelementen und geeignete Alternativtexte enthalten.

  • Wir stellen auf den Seiten unseres Amts im Rahmen von Veranstaltungshinweisen auch Einladungsflyer und Veranstaltungsplakate als PDF-Dokumente zur Verfügung. Diese sind aufgrund der grafischen Gestaltung oft nicht ganz barrierefrei. Alle enthaltenen Informationen finden sich aber auch immer als barrierefreier Text auf den zugehörigen Veranstaltungsseiten. Wie soll damit umgegangen werden? Können wir die PDF-Dokumente weiter nutzen?

    Auch Flyer und Plakate können barrierefrei gestaltet werden.
    Sind diese durch Externe erstellt worden, wird dafür oftmals Adobe InDesign verwendet. Aber auch damit können die Strukturelemente (Tags) korrekt vergeben werden:

    Wenn sich die Informationen zusätzlich als barrierefreier Text auf den Seiten befinden, stellt das ein mögliches Alternativ-Angebot dar.
    Auf die nicht barrierefreien PDF-Dokumente wäre dennoch in der dafür vorgesehenen Erklärung zur Barrierefreiheit konkret unter Nennung des jeweiligen Dokuments mit Beschreibung zum Fundort (Seite) und unter Hinweis auf die barrierefreien Alternativen hinzuweisen.

  • Was ist bei der Barrierefreiheit von Formularen zu beachten?

    Wenn Formulare nicht mit einem speziellen Formularerstellungstool erzeugt werden, basieren sie in der Regel zunächst auf einem Word-Dokument.
    Daher ist es wichtig, dass zunächst das Word-Dokument barrierefrei erstellt wird, damit so wenig wie möglich im PDF-Dokument nachbearbeitet werden muss.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Intranetseite Häufige Fragen im Abschnitt Dokumente.