Die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache

Inhalte des Webauftritts

Im Video werden die Inhalte des Webauftritts der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit erklärt.

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Im Folgenden werden die Inhalte des Webauftritts der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit erklärt.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Grundlage

Das E-Governmentgesetz Berlin und das Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Gesetz Berlin (BIKTG) verpflichten alle öffentlichen Stellen Berlins dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Wir unterstützen sie dabei.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Angebote, wie z. B. Webauftritte, Apps, Software und Dokumente, für alle Menschen mit und ohne Behinderung nutzbar sind.
Somit soll allen Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben ermöglicht werden.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Geltungsbereich

Verwaltungen und auch alle öffentlichen Stellen, wie Gerichte oder landesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit ist bei der Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit und Usability (Gebrauchstauglichkeit) in der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport angesiedelt.

Hinweis

Im Video wird noch die Zugehörigkeit der Kompetenzstelle bei der ehemaligen Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport genannt.
Inzwischen befindet sich die Kompetenzstelle jedoch beim Regierenden Bürgermeister – Senatskanzlei -.

Die Landesbeauftragte ist die zentrale Ansprechpartnerin bei fehlender digitaler Barrierefreiheit.
Sie nimmt Hinweise entgegen und hilft nach erfolgloser Auseinandersetzung mit der betroffenen Stelle.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Beschwerde und Durchsetzung

Die Übermittlung von festgestellten Barrieren erfolgt in erster Linie über die Feedbackoption der jeweiligen öffentlichen Stellen.
Bei einer erfolglosen Kontaktaufnahme kann die Durchsetzungsstelle, also die Landesbeauftragte, kontaktiert werden.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Überwachung

Die Aufgaben der Überwachungsstelle sind folgende:
  • Überprüfen der digitalen Barrierefreiheit von den Auftritten und Angeboten der öffentlichen Stellen im Internet, Intranet und der mobilen Anwendungen,
  • Berichte der öffentlichen Stellen auswerten,
  • Ergebnisbericht an den Bund schreiben.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Kompetenzstelle

Die Aufgabe der Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit und Usability ist es, die Themen digitale Barrierefreiheit und Usability voranzutreiben.
Es werden Standards für die Barrierefreiheit in der IKT festgelegt und deren Umsetzung überwacht.
Insbesondere bei der Anschaffung von neuer Software, Einführung eines digitalen Basisdienstes, Anpassung eines Fachverfahrens oder Erstellung von verwaltungsinternen Dokumenten müssen diese Themen berücksichtigt werden.
Außerdem werden Schulungen und strategische Beratungen angeboten.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Im Video werden die gesetzlichen Grundlagen und Inhalte der Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit erklärt.

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Diese Erklärung wurde am 05.07.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Allgemein und gesetzliche Grundlage

Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Hinweis

Im Video wird ein veralteter Link genannt. Der Link in der Fußzeile heißt nicht mehr „Digitale Barrierefreiheit“, sondern „Erklärung zur Barrierefreiheit“.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?

Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Nutzen Sie dafür gern das Kontaktformular auf der Unterseite „Digitale Barrierefreiheit“ oder wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle. Die Daten finden Sie unter dem Barrierefreiheitsmenü oben rechts auf dem Webauftritt.

Hinweis

Im Video wird eine veraltete Unterseite genannt. Die Unterseite heißt nicht mehr “Digitale Barrierefreiheit”, sondern „Erklärung zur Barrierefreiheit“.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Stephan Neumann
E-Mail: barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
Telefon: (030) 9026 2365