- Mittelbare Berliner Landesverwaltung wie z. B. Universitäten, Museen, BVG;
- Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Vereine des öffentlichen Rechts, die über 50 % von öffentlichen Stellen des Landes Berlin finanziert oder kontrolliert werden;
Ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sowie Organisationen, die Dienstleistungen anbieten, die unwesentlich für die Öffentlichkeit sind. Auch Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen sind nicht mit eingeschlossen, wobei ihre Online-Verwaltungsfunktionen und wichtige Informationen barrierefrei sein müssen.