Deutsche Gebärdensprache (DGS) wird, in erster Linie, von Menschen verwendet, die stark schwerhörig oder taub sind. Insbesondere für diejenigen, welche von Geburt an stark schwerhörig oder taub sind, ist DGS deren Muttersprache. Für diese Menschen ist die Lautschrift daher eine Fremdsprache und deutlich schwerer oder kaum verständlich. DGS ist in Deutschland seit 2002 als eigenständige Sprache gesetzlich anerkannt. Betroffene haben daher ein Recht auf Kommunikation in und Bereitstellung von DGS.
„Gebärdensprachen sind visuell-manuelle Sprachen, die natürlich entstanden sind. Gebärdensprachen bestehen neben Handzeichen aus Mimik und Körperhaltung. Sie verfügen über ein umfassendes Vokabular und eine eigenständige Grammatik, die grundlegend anderen Regeln folgt als die Grammatik gesprochener Sprachen. Gebärdensprachen sind ebenso komplex wie gesprochene Sprachen, auch wenn sie anders aufgebaut sind. Von der Sprachwissenschaft sind Gebärdensprachen als eigenständige, vollwertige Sprachen anerkannt. […]”
(Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.)
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. erklärt in dem obenstehenden Zitat:
Gebärdensprachen sind Sprachen, die man mit den Händen und dem Körper macht. Sie sind natürlich entstanden. Gebärdensprachen bestehen aus Handzeichen, Gesichtsausdrücken und Körperhaltung. Sie haben viele Wörter und eine eigene Grammatik. Die Regeln der Grammatik sind ganz anders als bei gesprochenen Sprachen. Gebärdensprachen sind genauso schwierig wie gesprochene Sprachen, auch wenn sie anders aufgebaut sind. Die Sprachwissenschaft sagt, dass Gebärdensprachen eigene und vollständige Sprachen sind.