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Wir sind nicht zuständig für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Privatwirtschaft!
Informationen und eine Webinar-Reihe zum BFSG finden Sie bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Deutsche Gebärdensprache

eine Frau und ein Mann unterhalten sich in Gebärdensprache

Was ist Gebärdensprache?

Deutsche Gebärdensprache (DGS) wird, in erster Linie, von Menschen verwendet, die stark schwerhörig oder taub sind. Insbesondere für diejenigen, welche von Geburt an stark schwerhörig oder taub sind, ist DGS deren Muttersprache. Für diese Menschen ist die Lautschrift daher eine Fremdsprache und deutlich schwerer oder kaum verständlich. DGS ist in Deutschland seit 2002 als eigenständige Sprache gesetzlich anerkannt. Betroffene haben daher ein Recht auf Kommunikation in und Bereitstellung von DGS.

„Gebärdensprachen sind visuell-manuelle Sprachen, die natürlich entstanden sind. Gebärdensprachen bestehen neben Handzeichen aus Mimik und Körperhaltung. Sie verfügen über ein umfassendes Vokabular und eine eigenständige Grammatik, die grundlegend anderen Regeln folgt als die Grammatik gesprochener Sprachen. Gebärdensprachen sind ebenso komplex wie gesprochene Sprachen, auch wenn sie anders aufgebaut sind. Von der Sprachwissenschaft sind Gebärdensprachen als eigenständige, vollwertige Sprachen anerkannt. […]”
(Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.)

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. erklärt in dem obenstehenden Zitat:
Gebärdensprachen sind Sprachen, die man mit den Händen und dem Körper macht. Sie sind natürlich entstanden. Gebärdensprachen bestehen aus Handzeichen, Gesichtsausdrücken und Körperhaltung. Sie haben viele Wörter und eine eigene Grammatik. Die Regeln der Grammatik sind ganz anders als bei gesprochenen Sprachen. Gebärdensprachen sind genauso schwierig wie gesprochene Sprachen, auch wenn sie anders aufgebaut sind. Die Sprachwissenschaft sagt, dass Gebärdensprachen eigene und vollständige Sprachen sind.

Was bedeutet DGS?

“Die DGS ist eine innerhalb der deutschen Gehörlosengemeinschaft gewachsene Sprache. Sie ist in ihrem Vokabular nicht bundesweit einheitlich, sondern verfügt über etliche Dialekte, vergleichbar mit der Deutschen Lautsprache (in Bayern spricht man z.B. anders als in Nordrhein-Westfalen und gebärdet auch anders). Deshalb kann es in einigen Regionen Vokabeln geben, die in anderen nicht angewandt werden. Typisch hierfür sind sogenannte Idiome (= Redewendungen). Ein Grund für die starke Ausbildung von Dialekten in der Deutschen Gebärdensprache ist sicherlich, dass sie erst im Jahr 2002 offiziell anerkannt wurde. Ein weiterer Grund ist, dass die Deutsche Gebärdensprache lange in der Frühförderung und im Bildungsbereich verpönt war. So entwickelte sie sich meist erst im Verborgenen während Kindergarten- und Schulzeit ohne überregionalen Bezug und Austausch mit anderen Gleichaltrigen oder Erwachsenen.“
(Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.)

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. erklärt auch, dass die Deutsche Gebärdensprache in der Gemeinschaft der gehörlosen Menschen in Deutschland entstanden ist. Sie ist nicht überall gleich. Es gibt viele Dialekte. Das ist so ähnlich wie bei der gesprochenen Sprache. In Bayern spricht man zum Beispiel anders als in Nordrhein-Westfalen. Und man gebärdet auch anders. Deshalb gibt es in manchen Regionen Wörter, die man in anderen Regionen nicht benutzt. Das gilt besonders für Redewendungen.
Ein Grund für die vielen Dialekte ist, dass die Gebärdensprache erst seit 2002 eine offizielle Sprache ist. Ein anderer Grund ist, dass man die Gebärdensprache lange nicht im Kindergarten und in der Schule benutzen durfte. Deshalb hat sie sich heimlich entwickelt.

Gesetzliche Anforderungen

Informationen in DGS sind gemäß §3 Absatz 3 des Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Gesetzes Berlin (BIKTG Bln) und dessen Verweis auf die technischen Standards und Anforderungen der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung 2.0 (BITV 2.0) für öffentliche Stellen im Land Berlin vorgeschrieben.

Folgende Informationen sind dabei nach § 4 “Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache” der BITV 2.0 bereitzustellen:

  • Informationen zu den wesentlichen Inhalten
  • Hinweise zur Navigation
  • Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache

Jeder Webauftritt muss mindestens auf der Startseite über eine Verlinkung zu den Informationen in DGS verfügen. Ideal ist es, wenn die Informationen von jeder Seite aus erreichbar sind. Die Verlinkung muss dabei leicht auffindbar und eindeutig erkennbar sein. Die Kopfzeile (der Header) oder die Fußzeile (der Footer) bieten sich für die Verlinkung an. Nicht zulässig hingegen ist die Verlinkung über ein extra aufzuklappendes Zusatzmenü.

Erläuterung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten

Da der Begriff “wesentliche Inhalte” ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff ist, soll kurz erläutert werden, welche Informationen mindestens bereitzustellen sind. Außerdem soll die Umsetzung der Hinweise für weitere Angebote in Deutscher Gebärdensprache und der Umfang der Navigation erläutert werden. Für Betroffene sind mehr Inhalte in DGS natürlich immer wünschenswert und erstrebenswert.

Informationen zu den wesentlichen Inhalten

Das DGS-Video mit den wesentlichen Inhalten soll erklären:

  • Was macht die öffentliche Stelle?
  • Wer ist diese Stelle?
  • Welche Aufgaben hat sie?
  • Welche Dienste bietet sie an?
  • Wie können diese Dienste in Anspruch genommen werden?

Es geht also grob um die Beantwortung der sogenannten W-Fragen.

Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit

In diesem Video soll kurz erklärt werden:

  • was die Erklärung zur Barrierefreiheit bedeutet,
  • welcher rechtliche Hintergrund besteht,
  • wie der Stand der Barrierefreiheit ist,
  • wie der Feedback-Mechanismus funktioniert und
  • wie das Durchsetzungsverfahren abläuft

Nicht zu vergessen ist das sogenannte Überprüfungsdatum. Das ist das Datum, wann die Angaben der Erklärung zuletzt überprüft worden sind (mindestens einmal im Jahr). Das Überprüfungsdatum ist unterhalb des Videos zu schreiben. Hierfür ist Schriftsprache möglich, da sonst bei jeder Anpassung ein neues Video erforderlich wäre. Es können auch vorhandene Mängel erklärt werden. Die Betroffenen-Community sieht das als wichtige Information. Das macht allerdings mehr Arbeit und erfordert eine Video-Anpassung, wenn der Fehler behoben wird.

Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache

Auf der Seite mit dem DGS-Video zu den wesentlichen Inhalten gibt es Hinweise und Links. Diese Hinweise und Links führen zu weiteren Informationen in DGS, falls solche vorhanden sind.

Hinweise zur Navigation

In diesem Video soll grob der Aufbau des Angebots erläutert werden. Also beispielsweise:

  • was ist oben in der Kopfzeile (im Header), z. B. Logo und das Menü:
    Das Menü muss im Groben erläutert werden, wie z. B. was bedeuten die einzelnen Haupt-Menüpunkte und wohin führen sie. Nicht notwendig ist die Aufschlüsselung bis hin zur kleinsten Unter-Menüebene (wenn das Menü beispielsweise drei oder mehr Ebenen hat),
  • was ist in der Mitte (Inhaltsbereich) und
  • was ist unten in der Fußzeile (im Footer) mit weiteren Informationen und Verlinkungen.

Dadurch, dass Leichte Sprache und DGS bislang in einem einzigen Paragraphen in der BITV 2.0 enthalten sind, werden diese Informationen in DGS verlangt. Die Community gibt jedoch immer wieder zu verstehen, dass diese Informationen in DGS nicht notwendig sind.

Erstellung von Informationen in DGS

Informationen in DGS sollen nur durch Übersetzungsbüros oder Agenturen für Deutsche Gebärdensprache erstellt werden. In den Übersetzungsbüros wird auch eine Qualitätssicherung durch Menschen mit Behinderungen vorgenommen. Dies garantiert die Verständlichkeit der erstellten Texte für die Betroffenen.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Gebärdensprache (DGS) nach § 5 BITV hat eine Handlungsempfehlung für die Ausschreibung von DGS-Videos veröffentlicht, welche im Vergabeprozess für DGS-Videos beachtet werden sollte.

Kritisch ist auch die Erstellung von Informationen in DGS mit sogenannten Gebärdensprach-Avataren zu betrachten. Diese sind derzeit noch nicht in der Lage, die DGS vollständig mit deren Handzeichen, Mimik und Körperhaltung abzubilden.

Die gesetzlich geforderten Informationen dürfen daher keinesfalls mit Gebärdensprach-Avataren erstellt werden. Weitere Informationen sind, sofern sie durch diese Tools erstellt wurden, explizit entsprechend zu kennzeichnen.

Kontakt

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
- Senatskanzlei -

Postanschrift:
Jüdenstraße 1, 10178 Berlin

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