Ansprechperson

Lächelnde junge Frau im Vordergrund Drei Personen im Hintergrund

Der Feedback-Mechanismus ist die Möglichkeit für die Nutzenden, Kontakt mit der öffentlichen Stelle zum Thema digitale Barrierefreiheit aufzunehmen. Es ist eine Stelle, die sich um Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit kümmert. Der Feedback-Mechanismus ist durch die EU-Richtlinie 2016/2102 vorgeschrieben.

Für die Berliner Verwaltung ist für den Feedbackmechanismus die Rolle der Ansprechperson verbindlich eingeführt worden.

Aufgaben der Ansprechperson

Die Aufgaben des Feedback-Mechanismus (Ansprechperson) beinhalten:

  • die Annahme von Hinweisen, Anfragen und Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit
  • eine schnellstmögliche Antwort – spätestens innerhalb von einem Monat.
  • den Nutzenden gewünschte Informationen zum Stand der digitalen Barrierefreiheit zu geben
  • auf Wunsch eine barrierefreie Alternative zuzusenden

Einige Beispiele sind:

  • Nutzende melden digitale Barrieren, die noch nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit aufgeführt sind.
  • In der Erklärung ist keine Zeitangabe über die Abschaffung einer Barriere aufgeführt.
  • Es werden Informationen über den Stand der Barrierefreiheit gewünscht.
  • Informationen, Dokumente oder Formulare werden in einer barrierefreien Alternativen Form verlangt.
  • Die Erklärung ist älter als ein Jahr.

Auffindbarkeit des Feedback-Mechanismus (Ansprechperson)

Die Kontaktmöglichkeiten zum Feedback-Mechanismus (Ansprechperson) müssen in der Erklärung zur Barrierefreiheit aufgeführt sein. Diese muss leicht auffindbar und erreichbar von jeder Seite des Webauftritts oder der mobilen Anwendung sein. Als Kontaktmöglichkeit ist mindestens eine E-Mail-Adresse anzugeben. Hilfreich ist die Nennung einer Telefonnummer und den Namen einer Person.

Des Weiteren muss der Feedback-Mechanismus (Ansprechperson) in der Erklärung zur Barrierefreiheit beschrieben sein, um den Nutzenden zu erklären, was er bedeutet und welche Aufgaben er umfasst.
Möglich und empfohlen ist auch die Einbindung eines sogenannten Feedback-Formulars. Dieses bietet für Nutzende zusätzlich die Möglichkeit, von jeder Seite aus, direkt Barrieren zu melden.

Gesetzliche Grundlage

Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin – BIKTG Bln) ist der Feedbackmechanismus festgeschrieben. Die Ausgestaltung des Feedbackmechanismus leitet sich aus der EU-Richtlinie 2016/2102 und dem Durchführungsbeschluss 2018/1523 ab.

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