Die Rahmengebühr eines Verfahrens zur Änderung des Familiennamens beträgt 4,00 EUR bis 1.500,00 EUR, die Rahmengebühr eines Verfahrens zur Änderung des Vornamens beträgt 4,00 EUR bis 1.500,00 EUR.
Die Höhe der Gebühr wird im Einzelfall festgesetzt und bemisst sich im Wesentlichen nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand. Innerhalb des Gebührenrahmens können Tatsachen im Einzelfall zu Ermäßigungen oder Erhöhungen führen.
Gebühren im Regelfall bei geringem Verwaltungsaufwand:
- Vorname = 150,00 EUR
- Familienname = 250,00 EUR
- Ehename = 400,00 EUR
mittlerem Verwaltungsaufwand:
- Vorname = 190,00 EUR – 220,00 EUR
- Familienname = 550,00 EUR – 750,00 EUR
- Ehename = 700,00 EUR – 900,00 EUR
hohem Verwaltungsaufwand:
- Vorname = 255,00 EUR
- Familienname = 850,00 EUR
- Ehename = 1000,00 EUR
- Die Gebühr für die Feststellung eines Familiennamens beträgt in der Regel 850,00 EUR.
Erstreckt sich die Änderung des Familiennamens auf minderjährige Kinder, wird für diese in der Regel jeweils eine Pauschale zwischen 25,00 EUR und 75,00 EUR fällig.
Das Verfahren ist auch bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrages gebührenpflichtig. In diesem Fall wird eine Gebühr zwischen 1/10 bis 1/2 der Gebühr erhoben, welche bei einer erfolgreichen Namensänderung erhoben worden wären.
In der Regel wird die Durchführung des Verwaltungsverfahrens von der Vorauszahlung eines Teils der voraussichtlich entstehenden Gebühr abhängig gemacht (§ 17 des Gesetzes für die Gebühren und Beiträge).
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit eines Verfahrens, u. a. wegen der Notwendigkeit der Beteiligung weiterer Behörden, etwa 3 bis 6 Monate in Anspruch nimmt.