Mietpreisüberhöhung

Was tun bei Mietpreisüberhöhung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

Meldung von Mietpreisüberhöhungen / Mietwucher

Wir gehen Hinweisen auf überhöhte Mieten nach – also solchen, die deutlich über dem in Berlin üblichen Niveau liegen.

Rechtliche Grundlage ist § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Demnach begeht ein Vermieter eine Ordnungswidrigkeit, wenn er eine Miete verlangt, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Wohnen bezahlbar bleibt – besonders in Berlin, wo die Nachfrage das Angebot oft übersteigt. Den Gesetzeswortlaut finden Sie unter Gesetze im Internet.

Außerdem müssen, nach Ansicht des BGH, die Mieter nachweisen, welche Bemühungen sie bei der Wohnungssuche unternommen haben, und dass sie mangels Alternativen auf die Anmietung der überteuerten Wohnung angewiesen waren. Zudem müssen die Vermieter diese Zwangslage gekannt und ausgenutzt haben.

Verdacht auf eine Mietpreisüberhöhung

Bei Verdacht auf eine Mietpreisüberhöhung können Sie zum Beispiel bei der Mietpreisprüfstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einen Beratungstermin vereinbaren.

Sie können sich wochentags telefonisch oder per Mail mit Ihrem Anliegen oder zur Vereinbarung eines Termins an die Mietpreisprüfstelle wenden.

  • Bitte rufen Sie zur Terminvereinbarung an.
    Bei der Terminvereinbarung wird besprochen, welche Unterlagen für die Beratung benötigt werden.

    Tel. 030-213 007 302.
    Montags, mittwochs und freitags zwischen 9 und 12 Uhr und
    dienstags und donnerstags zwischen 14 und 17 Uhr

    E-Mail: termin@mietpreispruefstelle.de
    Bitte geben Sie dabei eine Telefonnummer für Rückfragen an.

    Präsenzzeiten für die Beratung am Standort Charlottenburg
    (Termin erforderlich)

    Mietpreisprüfstelle am Standort
    Donnerstag zwischen 10 und 13 Uhr

    Haus am Mierendorffplatz
    Mierendorffplatz 19/ Ecke Lise-Meitner-Straße
    10589 Berlin

  • Folgende Unterlagen werden zunächst benötigt:

    • Mietvertrag, ggf. Nebenvereinbarungen und / oder Nachträge zum Mietvertrag, eventuelle Erhöhungsvereinbarungen etc.
    • Grund für Anmietung der spezifischen Wohnung (zur Vor-Sondierung der Zwangslage)

Wie erkenne ich, ob meine Miete überhöht ist?

Orientierungshilfe zur Prüfung der „Unangemessenheit“ des Preises ist der jeweils aktuelle qualifizierte Mietspiegel.

Mit der Mietspiegelabfrage des Senats oder der Mietspiegelbroschüre können Sie gerne vorab selbst eine Berechnung zur Orientierung durchführen.

Sind Sie der Meinung, dass eine Mietpreisüberhöhung vorliegt, können Sie uns gerne auf vorgenanntem Weg unter Beifügung der notwendigen Unterlagen kontaktieren.

Sind Sie sich nicht ganz sicher und wünschen eine Beratung? Sie können sich gerne an die Mietpreisprüfstelle oder per E-Mail oder die bezirklichen Mieterberatungsstellen wenden.

Folgen Ihrer Anzeige:

  • Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie in dem Verfahren Zeuge oder Zeugin. Das bedeutet, dass Sie selbst nicht am Verfahren beteiligt sind und keinen Einfluss auf den Verlauf haben.
  • Es kann sinnvoll sein, unabhängig von der amtlichen Untersuchung zu prüfen, ob Sie auf zivilrechtlichem Weg eine Mietreduzierung oder Erstattung durchsetzen können. Die bezirklichen Mieterberatungsstellen stehen Ihnen hierfür beratend zur Seite.
  • Falls die Prüfung Ihrer Angaben und weiterer Erkenntnisse einen Anfangsverdacht ergibt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei kann es erforderlich sein, Ihre Wohnung zu besichtigen. In diesem Fall wird mit Ihnen ein Termin vereinbart.
Mögliche Ergebnisse:
  • Das Verfahren kann dazu führen, dass gegen den Vermieter oder die Vermieterin ein Bußgeld verhängt wird.
  • Das Wohnungsamt kann keine Mietsenkung anordnen. Eine Reduzierung der Miete müssen Sie selbst auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen.

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-11:00 Uhr (Telefonische Sprechzeiten)
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
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