Meldung von Mietpreisüberhöhungen / Mietwucher
Wir gehen Hinweisen auf überhöhte Mieten nach – also solchen, die deutlich über dem in Berlin üblichen Niveau liegen.
Rechtliche Grundlage ist § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Demnach begeht ein Vermieter eine Ordnungswidrigkeit, wenn er eine Miete verlangt, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Wohnen bezahlbar bleibt – besonders in Berlin, wo die Nachfrage das Angebot oft übersteigt. Den Gesetzeswortlaut finden Sie unter Gesetze im Internet.
Außerdem müssen, nach Ansicht des BGH, die Mieter nachweisen, welche Bemühungen sie bei der Wohnungssuche unternommen haben, und dass sie mangels Alternativen auf die Anmietung der überteuerten Wohnung angewiesen waren. Zudem müssen die Vermieter diese Zwangslage gekannt und ausgenutzt haben.