Zweckentfremdung

Informationen zur Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

Am 1. Mai 2014 ist in Berlin die “Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwVbVO)” in Kraft getreten. Danach ist die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als zu Wohnzwecken genehmigungspflichtig.

Antrag

Anzeige

Die illegale Zweckentfremdung von Wohnraum soll grundsätzlich verhindert werden, deshalb sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.

  • Sie können uns Zweckentfremdungen wie Ferienwohnungen, Leerstand und/oder gewerbliche Nutzung anzeigen, deren Betreiber/Eigentümer möglicherweise bei uns keine Genehmigung beantragt haben.

    Das Hinweisformular finden Sie unter:

  • Sie können die Meldung auch anonym vornehmen, jedoch bitten wir um möglichst genaue Angaben zu:

    • Wohnungslage
    • Eigentümer/Hausverwaltung/Nutzer
    • beobachtetem Sachverhalt
  • Nur so können wir schnell und effektiv Abhilfe schaffen.

    Gerne können Sie uns Ihre Kontaktdaten übermitteln, falls wir Nachfragen haben oder ergänzende Angaben benötigen.

    Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir zum konkreten weiteren Vorgehen im Einzelfall keine Angaben machen können, da der Anzeigende – also Sie – kein Verfahrensbeteiligter ist (§ 13 Verwaltungsverfahrensgesetz).

  • Die Anzeige einer potenziell illegalen Zweckentfremdung können Sie auch direkt bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen melden.

    Das Hinweisformular finden Sie unter:

  • Zuständigkeiten Zweckentfremdung (Sachbearbeitung nach Straßennamen)

    PDF-Dokument (60.2 kB) - Stand: Stand: 05/2026

  • Formular: Anzeige potentiell illegaler Nutzung einer Ferienwohnung

    PDF-Dokument (12.6 kB)

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-11:00 Uhr (Telefonische Sprechzeiten)
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
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  • Freitag

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Verkehrsanbindungen