Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie, um eine geförderte Sozialwohnung beziehen zu können.
- Je nach Einkommen gibt es unterschiedliche WBS-Arten.
- Der Wohnberechtigungsschein muss der Vermieterin oder dem Vermieter beim Einzug übergeben werden.
- Mit einem Wohnberechtigungsschein können Sie sich auf eine Sozialwohnung bewerben, Sie haben aber keinen automatischen Anspruch auf eine Sozialwohnung.