Wohnberechtigungsschein (WBS)

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie, um eine geförderte Sozialwohnung beziehen zu können.

  • Je nach Einkommen gibt es unterschiedliche WBS-Arten.
  • Der Wohnberechtigungsschein muss der Vermieterin oder dem Vermieter beim Einzug übergeben werden.
  • Mit einem Wohnberechtigungsschein können Sie sich auf eine Sozialwohnung bewerben, Sie haben aber keinen automatischen Anspruch auf eine Sozialwohnung.
  • Sie haben Fragen zum Wohnberechtigungsschein im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf?

    Die WBS-Beratung erreichen Sie unter:

    Tel. (030) 9029 – (Durchwahl siehe Telefonliste)
    Montag sowie Mittwoch bis Freitag zwischen 10 und 11 Uhr

    Die für Sie zuständige Sachbearbeiter:in finden Sie in der nach Straßennamen sortierten Telefonliste.

    Fax: (030) 9029 – 13740

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-11:00 Uhr (Telefonische Sprechzeiten)
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      10:00-11:00 Uhr (Telefonische Sprechzeiten)
  • Donnerstag

      10:00-11:00 Uhr (Telefonische Sprechzeiten)
  • Freitag

      10:00-11:00 Uhr (Telefonische Sprechzeiten)

Verkehrsanbindungen