Die Landschaftsplanung stellt die näheren örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Grundlage der Landschaftsplanung in Berlin ist das Landschaftsprogramm. Dieses steht in enger Beziehung zum Flächennutzungsplan und erweitert somit die Bezugsbasis der vorbereitenden Bauplanung um ökologische Ziele und Grundsätze.
Auf Bezirksebene können der Landschaftsrahmenplan, sowie in Teilbereichen, Landschaftspläne mit Text, Karte und Begründung erarbeitet und als Rechtsverordnung festgesetzt werden. Zudem können landschaftsplanerische Rahmenkonzept erstellt werden. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren (z.B. Planfeststellungen, Bebauungsplanverfahren, BImSchG-Verfahren) oder von raumordnerischen Konzepten ist die Landschaftsplanung mit ihren unterschiedlichen Zielsetzungen zu berücksichtigen.
Die Umsetzung naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung stellt ein Instrument zur Verwirklichung der Ziele der Landschaftsplanung dar.