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Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und / oder Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Ladung oder Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten (§ 29 Abs. 3 und / oder § 46 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung).
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung ist die Behörde, in deren Bereich der Transport beginnt, oder sich der Firmensitz befindet.
Ausländische Firmen stellen den Antrag für Großraum- und Schwertransporte bei der für den Grenzübertritt örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde.
Zur Beantragung eines Großraum- und Schwertransportes ist das Antragsformular, gemäß den “Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992)” zu verwenden.
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Kosten:
25,00 € bis 2301,00 €
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Bearbeitungsdauer:
Ohne Anhörung ca. 2 Wochen, bei statischen Nachrechnungen von Brückenbauwerken, aufwendigen Anhörungsverfahren und Anfragen anderer Bundesländer, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen
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Die zuständige Stelle ist:
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Abteilung VI A 5 -
Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an:
Verkehrsmanagement (Abt. VI A 5)
Columbiadamm 10
12101 Berlin
schwertransporte@senuvk.berlin.de -
Gesetzliche Grundlagen:
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 29 Abs. 3, § 46 Abs. 1
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)