Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten

Die Abteilung VI (Verkehrsmanagement) vermittelt zwischen den Interessen von Filmschaffenden und Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern.

Zusätzlich zur Dreherlaubnis im öffentlichen Raum muss bei der Abt. VI eine Genehmigung für die Durchführung der Filmdreharbeiten beantragt werden.

Handelt es sich um einen Drehort im öffentlichen Verkehrsraum mit Absperrungen, wird eine Einzelanordnung in Abstimmung mit der Polizei (formelle Anhörung) erarbeitet. Die näheren Angaben zum Drehort, -zeitpunkt und -dauer sowie der Wunsch nach Voll- oder Teilsperrungen von Straßen bzw. Gehwegen sind dann Voraussetzung für die Verkehrslenkung, um gegebenenfalls eine Anordnung einer notwendigen Straßen- oder Gehwegsperrung zu erlassen. Daneben wird das bezirkliche Tiefbauamt als Straßenlandeigentümer im Zuge einer Sondernutzungsgenehmigung nach dem Berliner Straßengesetz eingebunden.

Aber nicht nur der Dreh auf der Straße verursacht Verkehrseinschränkungen. Halteverbotsaufstellungen kommen auch bei Dreharbeiten in Gebäuden bzw. in nicht­öffentlichen Bereichen zum Tragen, wo es nötig ist, die Technikfahrzeuge der Firma möglichst in unmittelbarer Nachbarschaft zum Drehort abstellen zu können.

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