Frau mittleren Alters im Gespräch mit einem Kollegen

Voraussetzungen für die Einstellung

Entscheidend bei der Personalauswahl des Landes Berlin sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerberinnen und Bewerber, die in Einklang mit den Erfordernissen der jeweils ausgeschriebenen Stelle stehen müssen. Diese sind in einem Anforderungsprofil aufgeführt (Bewerbungstipps). Sonstige, willkürlich gewählte Kriterien spielen bei der Personalauswahl keine Rolle.

Gruppe Studierende

Das Land Berlin fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden im Rahmen von Stellenbesetzungen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Frauen sind bei gleichwertiger Qualifikation unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit solange bevorzugt einzustellen, solange im jeweiligen Bereich eine Unterrepräsentanz besteht. Unter die gesetzliche Frauenförderung fallen auch Personen, die personenstandsrechtlich zwar noch nicht als Frau eingetragen sind, aber ein rechtliches Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags hin zu einem Eintrag als Frau begonnen haben oder einen Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti-Ausweis) mit dem Geschlechtseintrag „weiblich“ vorlegen können.

Personen mit Migrationshintergrund werden bei gleichwertiger Qualifikation in besonderem Maße berücksichtigt, um den Anteil der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung Berlins zu erhöhen.

Wer Beamtin oder Beamter im Land Berlin werden möchte, muss besondere Voraussetzungen, insbesondere in den nachfolgenden Bereichen, erfüllen. Für eine Lebenszeitverbeamtung müssen Sie sich zudem in einer Probezeit in vollem Umfang bewährt haben.

  • Eignung

    Sie sind nicht wegen beruflicher Verfehlungen, Straftaten oder vergleichbarer gewichtiger Gründe für das Beamtenverhältnis ungeeignet.

  • Freiheitlich, demokratische Grundordnung

    Sie bieten Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitlich, demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland einzutreten.

  • Gesundheit

    Sie verfügen über die körperliche und geistige Gesundheit, die eine uneingeschränkte Dienstfähigkeit erlaubt. Teilweise gibt es spezifische Anforderungen, z.B. für die Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr.

  • Höchstaltersgrenzen

    In besonderen Einsatzbereichen finden sich Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in Vorbereitungsdienste, z. B. in den Polizeivollzugsdienst.

  • Staatsangehörigkeit

    Sie verfügen über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Lichtenstein und Norwegen) oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben (z. B. Schweiz).

  • Für eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis werden solche Einstellungsvoraussetzungen nicht gestellt.

Hier geht´s zu den freien Stellen des Landes Berlin.