Entscheidend bei der Personalauswahl des Landes Berlin sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerberinnen und Bewerber, die in Einklang mit den Erfordernissen der jeweils ausgeschriebenen Stelle stehen müssen. Diese sind in einem Anforderungsprofil aufgeführt (Bewerbungstipps). Sonstige, willkürlich gewählte Kriterien spielen bei der Personalauswahl keine Rolle.
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Eignung
Sie sind nicht wegen beruflicher Verfehlungen, Straftaten oder vergleichbarer gewichtiger Gründe für das Beamtenverhältnis ungeeignet.
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Freiheitlich, demokratische Grundordnung
Sie bieten Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitlich, demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland einzutreten.
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Gesundheit
Sie verfügen über die körperliche und geistige Gesundheit, die eine uneingeschränkte Dienstfähigkeit erlaubt. Teilweise gibt es spezifische Anforderungen, z.B. für die Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr.
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Höchstaltersgrenzen
In besonderen Einsatzbereichen finden sich Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in Vorbereitungsdienste, z. B. in den Polizeivollzugsdienst.
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Staatsangehörigkeit
Sie verfügen über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Lichtenstein und Norwegen) oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben (z. B. Schweiz).