Ihr Verdienst für die Tätigkeiten im Land Berlin ist gesetzlich bzw. tarifvertraglich festgelegt und damit transparent, sicher und vor allem attraktiv.


Das Grundgehalt wird entsprechend der individuellen Voraussetzungen und Laufbahnbefähigung der Bewerberinnen und Bewerber zunächst in der ersten Erfahrungsstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe festgesetzt. Bringen Sie hauptberufliche Vorerfahrung oder Qualifikationen mit, die für das Land Berlin von Nutzen sind, kann auch eine Einstufung in einer höheren Erfahrungsstufe ermöglicht werden. Ihre Erfahrungsstufe und damit Ihr Grundgehalt steigt zudem mit der Dauer Ihres Dienstverhältnisses zum Land Berlin.
Besoldungsstruktur der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin (A-Besoldung)
(Die Tabelle für die A-Besoldung ab dem 01.01.2021 wird aktualisiert, sobald diese vorliegt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments ist für das Jahr 2021 eine Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 2,5 Prozent geplant.)
PDF-Dokument (269.6 kB) - Stand: 21.07.2020
Besoldungsstruktur der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin (B-Besoldung)
(Die Tabelle für die B-Besoldung ab dem 01.01.2021 wird aktualisiert, sobald diese vorliegt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments ist für das Jahr 2021 eine Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 2,5 Prozent geplant.)
PDF-Dokument (316.9 kB) - Stand: 21.07.2020
Besoldungsstruktur der Richterinnen und Richter des Landes Berlin (R-Besoldung)
(Die Tabelle für die R-Besoldung ab dem 01.01.2021 wird aktualisiert, sobald diese vorliegt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments ist für das Jahr 2021 eine Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 2,5 Prozent geplant.)
PDF-Dokument (175.0 kB) - Stand: 21.07.2020

Das Entgelt der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin ist für die jeweiligen Berufsgruppen tarifvertraglich festgelegt und in den nachfolgenden Tabellen einsehbar. Die Höhe Ihres Tabellenentgeltes wird auch hier durch die Eingruppierung und die Stufe bestimmt, wobei die Stufenzuordnung anhand Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes nach den tarifvertraglichen Regelungen festgestellt wird.
Neben dem Tabellenentgelt können Ihnen in Abhängigkeit von der Eingruppierung, der Art oder der zeitlichen Lage der Tätigkeit noch Zulagen, wie z. B. Schicht- oder Wechselschichtzulage, Erschwerniszuschläge oder Entgeltgruppenzulagen zustehen.
Auch die Stellenangebote des Landes Berlin für angestellte Beschäftigungsverhältnisse können nach der Höhe des monatlichen Bruttogehaltes gefiltert werden.
Passen Sie die Suche nach Ihrer Wunschstelle beim Land Berlin individuell an.
Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15
PDF-Dokument (21.5 kB) - Stand: 29.12.2020
Entgelttabelle für Pflegekräfte
PDF-Dokument (59.5 kB) - Stand: 29.12.2020
Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
PDF-Dokument (61.9 kB) - Stand: 29.12.2020
Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte
Gültig für Ärztinnen und Ärzte, die im Krankenhaus des Maßregelvollzugs, in Einrichtungen der Sicherungsverwahrung und im Justizvollzugskrankenhaus tätig sind.
PDF-Dokument (101.9 kB) - Stand: 29.12.2020
Entgelttabelle für forstwirtschaftlich Beschäftigte
PDF-Dokument (182.2 kB) - Stand: 29.12.2020
Regelung für aussertarifliche Bezahlung
PDF-Dokument (200.4 kB) - Stand: 29.12.2020

Hauptstadtzulage
Ab dem 1. November 2020 erhalten Dienstkräfte des Landes Berlin mit einem Grundgehalt bis einschließlich der Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe A 13 (mit Amtszulage) / E13 eine nicht ruhegehaltfähige monatliche Hauptstadtzulage in Höhe von insgesamt bis zu 150 € bestehend aus einem monatlichen Zuschuss für ein Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und einem monatlichen Zulagenbetrag. Anwärterinnen und Anwärter sowie Auszubildende erhalten grundsätzlich eine Hauptstadtzulage in Höhe von 50 € monatlich.