Angestellter an seinem Büroarbeitsplatz

Altersversorgung

Auch nach Ihrer aktiven Zeit im Dienste des Landes Berlin profitieren Sie von einer angemessenen Versorgung.

Als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit haben Sie einen Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehalts, wenn Sie die hierfür gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt haben. Im Regelfall setzt dies eine sogenannte fünfjährige versorgungsrechtliche Wartezeit und das Erreichen der allgemeinen (65 Jahre) oder besonderen gesetzlichen Altersgrenze (nur für Dienstkräfte der Vollzugsdienste der Feuerwehr, Justiz, Polizei) voraus.

Die Höhe des Ruhegehalts orientiert sich an der individuellen Dienstzeit und der Höhe der Besoldung, die während der aktiven Dienstzeit ausgezahlt wurde (max. 71,75 Prozent der zuletzt – mindestens zwei Jahre – bezogenen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge).

Weitere Informationen zum Thema Ruhegehalt und Versorgung finden Sie hier.

ein Student und ein Mann in einer Besprechung

Zusätzlich zur gesetzlichen Rente bietet das Land Berlin seinen Tarifbeschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge, in die auch das Land Berlin einzahlt. Hierzu bedient sich das Land Berlin der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), bei der tarifbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versichert werden.

Die Leistungen aus dieser Pflichtversicherung (VBLklassik) umfassen neben einer lebenslangen Betriebsrente auch eine Rente bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung und ein Schutz für Hinterbliebene. Mutterschutzzeiten, Elternzeit und Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten werden als soziale Komponenten berücksichtigt.

Weitere Informationen der VBL finden Sie hier.