Archiv Förderbedingungen und Förderaufrufe zum Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung

Aufrufe

  • 5.5 Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung in den Handlungsräumen der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative

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Antragstellung

Kofinanziert von der Europäischen Union

Kontakt

Für die Beratung von BENE 2-Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Ansprechpartnerin bei der Bewilligungsstelle:

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Dr. Karin Gerner