Vor-Ort-Besichtigung: 01.11.2016
Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG
Berichte 2016
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KME Brass Germany GmbH
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INTERSEROH Holzkontor GmbH, Betriebsstätte Berlin (Behandlung und zeitweilige Lagerung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle (Althölzer))
Vor-Ort-Besichtigung: 10.10.2016
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Med Pharma Service GmbH
Vor-Ort-Besichtigung: 23.09.2016
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Freiberger Lebensmittel GmbH & Co. Poduktions -und Vertriebs KG
Vor-Ort-Besichtigung: 13.04.2016
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BRAL Reststoff-Bearbeitungs GmbH
Vor-Ort-Besichtigung: 11.02.2016
Kontakt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Umweltpolitik, Kreislaufwirtschaft, Immissionsschutz
Genehmigungsbedürftige Anlagen
Karin Thiele
Technische Bewertung genehmigungsbedürftiger BlmSchG-Anlagen
Katja Ritterbusch
Gefährliche Abfälle
Ulf Berger
Die Mehrzahl der Industrie- und Gewerbeanlagen ist nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig. Ansprechpersonen sind die Bezirksämter von Berlin, insbesondere dort das Umwelt- und Naturschutzamt zum Immissionsschutz und das Stadtentwicklungsamt zur Bauaufsicht.