Vor-Ort-Besichtigung: 09.09.2015
Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG
Berichte 2015
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Diehl Metal Applications GmbH
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Atotech Deutschland GmbH
Vor-Ort-Besichtigung: 26.08.2015
Kontakt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Umweltpolitik, Kreislaufwirtschaft, Immissionsschutz
Genehmigungsbedürftige Anlagen
Karin Thiele
Technische Bewertung genehmigungsbedürftiger BlmSchG-Anlagen
Katja Ritterbusch
Gefährliche Abfälle
Ulf Berger
Die Mehrzahl der Industrie- und Gewerbeanlagen ist nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig. Ansprechpersonen sind die Bezirksämter von Berlin, insbesondere dort das Umwelt- und Naturschutzamt zum Immissionsschutz und das Stadtentwicklungsamt zur Bauaufsicht.