Archiv Förderbedingungen und Förderaufrufe zum Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel

Aufrufe

  • 4.4 Umsetzung des Schwammstadtprinzips an Berliner Unternehmensstandorten (verlängert bis 30.09.2024)

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  • 4.5 Anpassung an den Klimawandel in den Handlungsräumen der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative

    PDF-Dokument (157.8 kB)

Antragstellung

Kofinanziert von der Europäischen Union

Kontakt

Für die Beratung von BENE 2-Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Bitte beachten Sie die neue Geschäftsadresse ab dem 08.06.2026.

Ansprechpartnerin bei der Bewilligungsstelle:

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Dr. Karin Gerner

Wenn Sie über aktuelle Entwicklungen im BENE2-Programm informiert werden möchten, können Sie sich in den Verteiler aufnehmen lassen. Senden Sie dazu einfach eine E-Mail mit dem Betreff „Verteiler“ an bene2@bsu-berlin.de.