Vor-Ort-Besichtigung: 18.04.2024
Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG
Berichte 2024
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Gesellschaft für Boden- und Abfallverwertung mbH
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Berliner Stadtreinigungsbetriebe (RC-Hof Gradestraße)
Vor-Ort-Besichtigung: 20.03.2024
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REMONDIS Electrorecycling GmbH
Vor-Ort-Besichtigung: 21.02.2024
Kontakt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Umweltpolitik, Kreislaufwirtschaft, Immissionsschutz
Genehmigungsbedürftige Anlagen
Karin Thiele
Technische Bewertung genehmigungsbedürftiger BlmSchG-Anlagen
Katja Ritterbusch
Gefährliche Abfälle
Ulf Berger
Die Mehrzahl der Industrie- und Gewerbeanlagen ist nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig. Ansprechpersonen sind die Bezirksämter von Berlin, insbesondere dort das Umwelt- und Naturschutzamt zum Immissionsschutz und das Stadtentwicklungsamt zur Bauaufsicht.