Nichtbundeseigene Eisenbahnen

Genehmigung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen

Für die Genehmigung nichtbundeseigener Eisenbahnen sind in Deutschland die Länder zuständig. Wenn Sie Informationen über das Genehmigungsverfahren suchen, wenden Sie sich bitte direkt an die unten angegebene Kontaktperson.

  • Bearbeitungsdauer:

    Durchschnittlich innerhalb von 14 Arbeitstagen

  • Die zuständige Stelle ist:

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
    Abteilung IV E 3
    Am Köllnischen Park 3
    10179 Berlin

  • Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an:

  • Gesetzliche Grundlagen:

Eisenbahntechnische Genehmigung bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen

Für eisenbahntechnische Genehmigungen bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen sind in Deutschland die Länder zuständig. Wenn Sie Informationen über das Genehmigungsverfahren suchen, wenden Sie sich bitte direkt an die unten angegebene Kontaktperson.

  • Bearbeitungsdauer:

    Durchschnittlich innerhalb von 14 Arbeitstagen

  • Die zuständige Stelle ist:

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
    Abteilung IV E 3
    Am Köllnischen Park 3
    10179 Berlin

  • Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an:

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