Für die Genehmigung nichtbundeseigener Eisenbahnen sind in Deutschland die Länder zuständig. Wenn Sie Informationen über das Genehmigungsverfahren suchen, wenden Sie sich bitte direkt an die unten angegebene Kontaktperson.
Momentan sind wir nur eingeschränkt erreichbar. Über den weiteren Stand werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Nichtbundeseigene Eisenbahnen
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Bearbeitungsdauer:
Durchschnittlich innerhalb von 14 Arbeitstagen
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Die zuständige Stelle ist:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung IV E 3
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin -
Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an:
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Gesetzliche Grundlagen:
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Bearbeitungsdauer:
Durchschnittlich innerhalb von 14 Arbeitstagen
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Die zuständige Stelle ist:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung IV E 3
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin -
Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an:
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Gesetzliche Grundlagen: