Aktuelles Hinweis

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Wir bitten um Ihr Verständnis.

Genehmigung zum Aufstellen von Bauwagen im öffentlichen Straßenland

Die Abteilung VI (Verkehrsmanagement) ist die zuständige Behörde für die Genehmigung des Aufstellens von Bauwagen im öffentlichen Straßenland.

Mit der Beantragung und Fragen wenden Sie sich an die Abteilung VI (Verkersmanagement).