Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG

Berichte 2026

  • Jacobs Douwe Egberts; Nobestraße 1, 12057 Berlin

    Vor-Ort-Besichtigung: 18.03.2026

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Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Umwelt- und Klimaschutzpolitik, Kreislaufwirtschaft, Immissionsschutz

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Karin Thiele

Technische Bewertung genehmigungsbedürftiger BlmSchG-Anlagen

Katja Ritterbusch

Gefährliche Abfälle

Ulf Berger

Die Mehrzahl der Industrie- und Gewerbeanlagen ist nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig. Ansprechpersonen sind die Bezirksämter von Berlin, insbesondere dort das Umwelt- und Naturschutzamt zum Immissionsschutz und das Stadtentwicklungsamt zur Bauaufsicht.