Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG

Berichte 2020

  • Berliner Wasserbetriebe (BWB) / Klärschlammverbrennungsanlage Ruhleben

    Vor-Ort-Besichtigung: 11.03.2020

    PDF-Dokument (73.9 kB)

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Umwelt- und Klimaschutzpolitik, Kreislaufwirtschaft, Immissionsschutz

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Karin Thiele

Technische Bewertung genehmigungsbedürftiger BlmSchG-Anlagen

Katja Ritterbusch

Gefährliche Abfälle

Ulf Berger

Die Mehrzahl der Industrie- und Gewerbeanlagen ist nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig. Ansprechpersonen sind die Bezirksämter von Berlin, insbesondere dort das Umwelt- und Naturschutzamt zum Immissionsschutz und das Stadtentwicklungsamt zur Bauaufsicht.