Vor-Ort-Besichtigung: 11.03.2020
Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG
Berichte 2020
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Berliner Wasserbetriebe (BWB) / Klärschlammverbrennungsanlage Ruhleben
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Kontakt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Umwelt- und Klimaschutzpolitik, Kreislaufwirtschaft, Immissionsschutz
Genehmigungsbedürftige Anlagen
Karin Thiele
Technische Bewertung genehmigungsbedürftiger BlmSchG-Anlagen
Katja Ritterbusch
Gefährliche Abfälle
Ulf Berger
Die Mehrzahl der Industrie- und Gewerbeanlagen ist nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig. Ansprechpersonen sind die Bezirksämter von Berlin, insbesondere dort das Umwelt- und Naturschutzamt zum Immissionsschutz und das Stadtentwicklungsamt zur Bauaufsicht.