Vor-Ort-Besichtigung: 05.12.2017
Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG
Berichte 2017
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Bernd Klebs Container und Recycling GmbH & Co. KG
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Gesellschaft für Boden- und Abfallverwertung mbH
Vor-Ort-Besichtigung: 19.10.2017
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Umweltschutz Ost GmbH
Vor-Ort-Besichtigung: 30.05.2017
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Sala Abfallbehandlung und Dienstleistungen GmbH
Vor-Ort-Besichtigung: 28.03.2017
Kontakt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Umweltpolitik, Kreislaufwirtschaft, Immissionsschutz
Genehmigungsbedürftige Anlagen
Karin Thiele
Technische Bewertung genehmigungsbedürftiger BlmSchG-Anlagen
Katja Ritterbusch
Gefährliche Abfälle
Ulf Berger
Die Mehrzahl der Industrie- und Gewerbeanlagen ist nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig. Ansprechpersonen sind die Bezirksämter von Berlin, insbesondere dort das Umwelt- und Naturschutzamt zum Immissionsschutz und das Stadtentwicklungsamt zur Bauaufsicht.